Inhalt anspringen

Stadt Frechen

Sondernutzung von Straßen

Beschreibung

Jede Inanspruchnahme öffentlicher Straßen, Wege und Plätze, die über das Begehen und Befahren im Rahmen der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (Gemeingebrauch) hinausgeht, bedarf als Sondernutzung der Erlaubnis. Diese Sondernutzung kann auf Antrag genehmigt werden, wenn vor allem verkehrliche Behinderungen ausgeschlossen sind. Sondernutzungen sind insbesondere:

  • Aufstellung von Tischen und Stühlen (Außengastronomie)
  • Aufstellung von Verkaufständern/Verkaufsauslagen
  • Aufstellung von Informationsständen
  • Aufstellung von Containern
  • Aufstellung von Gerüsten, Baustelleneinrichtung Aufhängen von Plakaten Sondernutzung spezieller Art an öffentlichen Verkehrsflächen: Für die Genehmigung spezieller Sondernutzungen, z. B. das Aufstellen von Baubuden, Gerüsten, Baumscheiben, Baugeräten, Containern, Automaten, Vitrinen und Masten oder die länger dauernde Lagerung von Gegenständen, sind die Stadtwerke zuständig. Hier werden auch Genehmigungen für Über- bzw. Unterbauten und Rückverankerungen oder Leitungsverlegungen im öffentlichen Straßenraum erteilt.

Erläuterungen und Hinweise

Diese Seite teilen:

Auf dieser Seite werden grundsätzlich nur technisch notwendige Cookies gesetzt, die keine Zustimmung erfordern. Eine statistische Auswertung erfolgt ausschließlich mit anonymisierten IP-Adressen. Dieser Auswertung können Sie unter nebenstehendem Link unter „Matomo Opt-Out“ widersprechen. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Datenschutz.

Datenschutz