Inhalt anspringen

Stadt Frechen

Gewerbezentralregisterauszug Beantragung online

Mit der Einführung des neuen elektronischen Personalausweises gibt es nun auch die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz (BfJ) Anträge auf Erteilung eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregisters (GZR) online zu stellen.
Verwendung:
Ein Auszug aus dem GZR ist - vereinfacht gesagt - ein "gewerberechtliches Führungszeugnis".
Er kann von Einzelpersonen oder juristischen Personen beantragt werden. Die Auskunft enthält alle Informationen, die im Bundeszentralregister über den Antragsteller gespeichert sind.

Beschreibung

Einfache Auskunft:

Zugriff auf die Grunddaten (Name, Anschrift und Tätigkeit) erhalten Sie bereits ohne vorherige Registrierung.

Vollauskunft:

Sofern Sie jedoch erweiterte Informationen zu einem Betrieb benötigen - beispielsweise Namen und Anschrift von Geschäftsführern -, müssen Sie sich vorher registrieren.

Der hierfür notwendige Antrag sowie die dazugehörigen Nutzungsbedingungen erhalten Sie seitens der Mitarbeiter.

Erläuterungen und Hinweise

Diese Seite teilen:

Auf dieser Seite werden grundsätzlich nur technisch notwendige Cookies gesetzt, die keine Zustimmung erfordern. Eine statistische Auswertung erfolgt ausschließlich mit anonymisierten IP-Adressen. Dieser Auswertung können Sie unter nebenstehendem Link unter „Matomo Opt-Out“ widersprechen. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Datenschutz.

Datenschutz