Beschreibung
Voraussetzungen für die Ausstellung der Parkerleichterung (orangener Parkausweis für Schwerbehinderte):
- Hauptwohnsitz in Frechen
- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "G" und "B" (in NRW auch nur "G")
und zusätzlich entweder
- einem Grad der Behinderung von mindestens 80% allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken.
- einem Grad der Behinderung von mindestens 70% allein für Funktionsstörungen und gleichzeitig einem Grad der Behinderung von 50% für Funktionsstörungen des Herzens oder Atmungsorgane
Darüber hinaus kann diese Parkerleichterung erteilt werden für
- einem Grad der Behinderung von mind. 60% in Verbindung mit Morbus Crohn
- einem Grad der Behinderung von mind. 60% in Verbindung mit Colitis ulcerosa
- einem Grad der Behinderung von mind. 70% in Verbindung mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung
Hinweise:
- Die Gültigkeitsdauer ist an die des Schwerbehindertenausweises gekoppelt, das heißt, er gilt vom Tag der Ausstellung bzw. Verlängerung bis zu dem Datum, an dem der Schwerbehindertenausweis ausläuft, längstens jedoch fünf Jahre.
- Bereits vor Ablauf der Gültigkeit kann eine neue Parkerleichterung ausgestellt werden, falls dieser beschädigt bzw. unleserlich ist.
- Die Ausstellung ist gebührenfrei.
Ausstellung:
- Die Verlängerung der Parkerleichterung wird i. d. R. sofort ausgestellt
- Bei Neubeantragung muss beim Rhein-Erft-Kreis ein Anfrage gestellt werden (wenn nicht alle Unterlagen vorliegen). Die Beantwortung, ob eine Parkerleichterung ausgestellt werden darf, kann 2-4 Wochen dauern.
- Haben Sie alle Unterlagen (siehe oben) dabei, wird die Parkerleichterung i. d. R. sofort ausgestellt