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Stadt Frechen

Anliegerbescheinigung - Beantragung

Auf schriftliche oder telefonische Anfrage erhalten Sie von der Stadt eine sog. "Beitragsbescheinigung". Aus dieser geht hervor, ob für Ihre Liegenschaft noch Erschließungs-, Straßenbau- oder Kanalbaubeiträge zu zahlen sind. Die v.g. Beitragsarten ruhen als öffentliche Last auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht oder dem Wohnungs- oder Teileigentum.
Es empfiehlt sich daher für Käufer oder Verkäufer eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung, sich rechtzeitig vor der notariellen Beurkundung über den beitragsrechtlichen Status des Grundstücks bei der Beitragsabteilung zu erkundigen, um dadurch ggfs. noch entsprechende Regelungen in den Kaufvertrag aufnehmen zu können.

Beschreibung

Für die Ausstellung einer Beitragsbescheinigung wird die Lagebezeichnung des Grundstücks benötigt:

  • Straße und Hausnummer
  • soweit bekannt auch Gemarkung, Flur und Flurstück(e)

Erläuterungen und Hinweise

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