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Stadt Frechen

Unterbringung von Aussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Obdachlosen

Beschreibung

Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz ist die Stadt Frechen verpflichtet, die von der zuständigen Bezirksregierung zugewiesenen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Daneben werden den Flüchtlingen finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt und sie werden beraten und betreut.

Erläuterungen und Hinweise

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