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Stadt Frechen

Handwerkerparkausweis - Rhein-Erft-Kreis

Beschreibung

Handwerker, die ihre handwerkliche Tätigkeit in der Stadt Frechen und Umgebung  ausüben, können Handwerkerparkausweise beantragen. Diese werden unter Vorbehalt  des jederzeitigen Widerrufs erteilt und berechtigen zum Parken

  • im eingeschränkten Haltverbot (VZ 286 StVO)
  • im Zonenparkverbot (VZ 290 StVO)
  • an Parkscheinautomaten unbegrenzt und ohne Parkgebühr
  • in Parkscheibenzonen ohne zeitliche Begrenzung
  • auf Anwohnerparkplätzen


 
Der Handwerkerparkausweis gilt im gesamten Rhein-Erft-Kreis sowie dem Rhein-Kreis-Neuss, allerdings nicht in der Stadt Neuss selbst.

Erläuterungen und Hinweise

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