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Stadt Frechen

Allgemeiner Sozialdienst

Der Allgemeine Sozialdienst der Stadt Frechen berät bei unterschiedlichen familiären Problemen und ist Antragsstelle für die Leistungen nach dem SGB VIII.

Beschreibung

Die Abteilung Soziale Dienste der Stadt Frechen besteht bereits seit 1983. Die MitarbeiterInnen der Abteilung Soziale Dienste des Fachdienstes Jugend, Familie und Soziales stehen Ihnen bei der Bewältigung von unterschiedlichen Problemlagen zur Verfügung und beraten Sie bei

 

  • Verhaltensauffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen
  • individuellen und familiären Problemen,
  • Erziehungsschwierigkeiten,
  • Entwicklungsrückständen und Leistungsschwächen,
  • Konfliktsituationen in Schulen und/oder Familien
  • in Trennungs- und Scheidungsfragen

Neben vielfältigen Beratungsaufgaben ist die Abteilung Soziale Dienste außerdem für gesetzliche Pflichtaufgaben, wie beispielsweise die Sicherung des Kindeswohls, zuständig. Des Weiteren ist die Abteilung Soziale Dienste die Leistungsabteilung für Erzieherische Hilfen gemäß Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz).

Die Abteilung Soziale Dienste erstellt seit 2009 jährlich einen Tätigkeitsbericht zu seinen vielfältigen Einsatzgebieten. Neben dem jeweils aktuellen Bericht können Sie im Folgenden noch weitere nützliche Informationen beziehen.

Erläuterungen und Hinweise

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