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Stadt Frechen

Sonderzuschuss

Beschreibung

Im Rahmen der von anerkannten Trägern der Jugendarbeit angebotenen Ferienmaßnahmen besteht die Möglichkeit, Sonderzuschüsse über das Jugendamt der Stadt Frechen zu erhalten.

Gefördert werden Teilnehmer/innen,

  • die selbst bzw. deren Familien Transferleistungen, die das Existenzminimum sichern, beziehen
    oder
  • bei denen eine Behinderung gemäß Definition des § 2 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch vorliegt (Vorlage des Schwerbehindertenausweises erforderlich)
    oder
  • bei denen Gründe vorliegen, die dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes bekannt sind und die eine Teilnahme des Teilnehmers an der Maßnahme unter Abwägung pädagogischer und sozialer Kriterien empfiehlt
    oder
  • im Bezug von Leistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz, sofern sie an einer Stadtranderholungsmaßnahme teilnehmen.

Die Beantragung erfolgt durch den jeweiligen Maßnahmeveranstalter.

Informationen hierzu gibt es bei den jeweiligen Veranstaltern von Ferienmaßnahmen sowie in der Abteilung Verwaltung des Jugendamtes Frechen.

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