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Stadt Frechen

Jugendgerichtshilfe

Beschreibung

Die Jugendgerichtshilfe (JGH) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamtes. Sie wird immer dann tätig, wenn Jugendliche (14-17 Jahre) oder Heranwachsende (18-20 Jahre) eine Straftat begangen haben. Gesetzliche Grundlage für die Jugendgerichtshilfe ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG) – im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Stabilisierung der Persönlichkeit des jungen Menschen und nicht der Strafgedanke.

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