Beschreibung
Die Jugendgerichtshilfe (JGH) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamtes. Sie wird immer dann tätig, wenn Jugendliche (14-17 Jahre) oder Heranwachsende (18-20 Jahre) eine Straftat begangen haben. Gesetzliche Grundlage für die Jugendgerichtshilfe ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG) – im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Stabilisierung der Persönlichkeit des jungen Menschen und nicht der Strafgedanke.