Beschreibung
Personen, die nicht erwerbsfähig sind und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend aus ihrem Einkommen und Vermögen bestreiten können, erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem III. Kapitel des SGB XII.
Personen, die nicht erwerbsfähig sind und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend aus ihrem Einkommen und Vermögen bestreiten können, erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem III. Kapitel des SGB XII.