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Stadt Frechen

Tagespflege

Beschreibung

Sie suchen eine Tagespflegeperson oder möchten Tagesmutter/-vater werden?

Das Jugendamt der Stadt Frechen, Abteilung Kindertageseinrichtungen, berät Eltern und vermittelt qualifizierte Kindertagespflegepersonen an Eltern, die eine Betreuung ihrer Kinder benötigen.

Bitte registrieren Sie sich im Kita-Navigator und melden Ihr Interesse bei „Kindertagespflege Frechen“ an.

 Kindertagespflege Frechen - Kita-Navigator (Öffnet in einem neuen Tab)

    

Sie möchten eine finanzielle Förderung der Kindertagespflege beantragen?

Die Stadt Frechen fördert die Kindertagespflege gemäß den "Satzung der Stadt Frechen vom 26.06.2020 zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege " in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Das Jugendamt stellt den gesetzlich definierten Bedarf fest und trägt die im Einzelfall notwendigen Kosten.

Für die Geldleistungen an die Kindertagespflegeperson müssen jedoch folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • der Hauptwohnsitz der/des Sorgeberechtigten befindet sich in Frechen
  • die Förderung durch Kindertagespflege muss geeignet und erforderlich sein
  • die Eignung der Kindertagespflegeperson muss durch das Jugendamt festgestellt sein (Pflegeerlaubnis)
  • es besteht ein Betreuungsbedarf von mindestens 15 Stunden wöchentlich für mindestens die Dauer von drei Monaten.

Die Eltern werden entsprechend ihrem Einkommen zu einem Kostenbeitrag herangezogen. Die Höhe richtet sich nach dem Jahresbruttoeinkommen, dem Betreuungsumfang und dem Alter des Kindes. Maßgeblich für den Elternbeitrag ist die „Satzung der Stadt Frechen über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder und für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege gemäß Kinderbildungsgesetz NRW – KiBiz“ in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Den Online-Antrag auf Förderung der Kindertagespflege finden Sie unter Links und Downloads

Vertretungsregelung in der Kindertagespflege

Im Krankheitsfall der Kindertagespflegeperson kann eine Ersatzbetreuung von den Personensorgeberechtigten beim Jugendamt beantragt werden. Die Ersatzbetreuung wird für die Kinder angeboten, deren Personensorgeberechtigte sie wegen berufsbedingter Abwesenheit nicht selbst betreuen können. Über Ausnahmen entscheidet das Jugendamt. Das Jugendamt gewährt eine transparente Vertretungsoption im Krankheitsfall der Kindertagespflegeperson in der Vertretungstagespflege in der Kölner Straße 64-66 im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten.

Eine Ersatzbetreuung während des Urlaubs der Kindertagespflegeperson kann erfolgen, wenn die Personensorgeberechtigten nachweisen, betriebsbedingt während dieser Zeit selber keinen Urlaub erhalten zu können (Urlaubssperre). Diese ist in der Regel drei Monate vorher beim Jugendamt zu beantragen und kann nur im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten in der Vertretungstagespflege geleistet werden.

Weitere Informationen zur Vertretungsregelung, zur Vertretungstagespflegestelle sowie das erforderliche Formular zum Nachweis einer Urlaubssperre finden Sie unter der Rubrik Links und Downloads.

Was bietet das Jugendamt den Kindertagespflegepersonen? 

Das Jugendamt Frechen bietet den Kindertagespflegepersonen

  • Fachberatung
  • die Erstattung angemessener Kosten, die der Kindertagespflegeperson für den Sachaufwand entstehen
  • einen Beitrag zur Anerkennung ihrer Förderungsleistung
  • Erstattung der Kosten der Grund- und Aufbauqualifikation auf Nachweis zur Hälfte mit der Vermittlung des ersten Kindes in die Kindertagespflegestelle
  • bei öffentlich geförderter Betreuung eines Kindes die Hälfte der Beiträge für eine angemessene Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Beiträge einer Unfallversicherung.
    Rat der Tagespflege

Das Jugendamt ist an einer kontinuierlichen, vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Kindertagespflegepersonen interessiert. Um eine verlässliche Zusammenarbeit zu gewährleisten, wurde der Rat der Tagespflege gegründet. In ihm sind die von den Kindertagespflegepersonen gewählten Delegierten und Mitarbeitenden des Jugendamtes vertreten. Die Delegierten der Kindertagespflegepersonen werden alle zwei Jahre gewählt.

Der Rat der Tagespflege (RdT) hat folgende Zielsetzung:

  • Der Rat der Tagespflege (RdT) hat die Aufgabe eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Kindertagespflegestellen und dem Jugendamt zu gewährleisten.
  • Der RdT erörtert alle relevanten Fragen, die sich im Arbeitsfeld Kindertagespflege ergeben und versucht einvernehmliche Lösungen zur entwickeln.
  • Der RdT wirkt an der Weiterentwicklung der Satzung zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege mit.
  • Der RdT verfolgt im Besonderen das Ziel einer stetigen Sicherung, Weiterentwicklung und Evaluation der Qualität des Kindertagespflegeangebotes.
     

Erläuterungen und Hinweise

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