Details
Gebühren
Schüler/innen, denen eine Fahrkostenerstattung zusteht ("freifahrberechtigt") müssen einen monatlichen Eigenanteil von 12 € leisten.
Bei mehreren freifahrberechtigten Kindern einer Familie reduziert sich der Eigenanteil auf 6 € für das zweite Kind. Für alle weiteren Geschwisterkinder entfällt der Eigenanteil.
Für volljährige freifahrberechtigte Schüler(innen) einer Familie beträgt der Eigenanteil 12,00 € für 12 Monate im Jahr, diese Kinder bleiben bei der Staffelung der Geschwisterkinder unberücksichtigt.
Freifahrberechtigte Schüler(innen) aus Familien, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII erhalten, fahren kostenfrei ohne Eigenanteil. Dies muss auf dem Antrag vermerkt und vom Sozialamt bestätigt werden.
Rechtsgrundlage
Schülerfahrkostenverordung NRW (SchfkVO NRW)
Anschrift und Erreichbarkeit
Ort
Schule
Schülerbeförderung - Übernahme von Schülerfahrkosten
Clangebäude Stadt Frechen
Hauptstraße 124-126
50226 Frechen
Barrierefreier Zugang
Zentraler Omnibusbahnhof: Buslinien SB 91, 145, 910, 931, 957, 960, 964, 965, 976, 977, 980
Straßenbahnlinie 7: Haltestelle Rathaus
Zeiten
Persönliche Vorsprachen sind bis auf weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Montag |
08.30 - 12.30 Uhr u. 14.00 - 15.30 Uhr |
Dienstag |
08.30 - 12.30 Uhr u. 14.00 - 15.30 Uhr |
Mittwoch |
08.30 - 12.30 Uhr u. 14.00 - 15.30 Uhr |
Donnerstag |
08.30 - 12.30 u. 14.00 - 18.00 Uhr |
Freitag |
08.30 - 12.30 Uhr |
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Funktion | Telefon | |
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Leonie Keller | Sachbearbeitung (Schülerbeförderung, Elternbeiträge OGS, Schulveranstaltungen und Schulschwimmen) | 02234 5011685 | |
Brigitte Mehlkop | Abteilungsleitung (Schul- und Medienentwicklungsplanung) | 02234 5011345 |
Organisationseinheiten
Name | |
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Schule |