Beschreibung
Von der Ausweispflicht befreien lassen, können sich Personen
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Benötigt werden:
- unterschriebener Antrag auf Befreiung von der Ausweispflich
- Personalausweis im Original
Die Befreiung wird sofort ausgestellt.