Inhalt anspringen

Stadt Frechen

Kindergeld Informationserteilung

Beschreibung

Als deutscher Staatsangehöriger können Sie Kindergeld beantragen, wenn Sie

  • in Deutschland Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben

  • im Ausland wohnen, aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind

 

Wenn Sie  nicht in Deutschland wohnen und hier auch nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz beantragen.

 

  • Als ausländischer Staatsangehöriger können Sie Kindergeld beantragen, wenn Sie

  • in Deutschland wohnen und eine gültige Niederlassungserlaubnis oder bestimmte andere Aufenthaltstitel besitzen (für Details hinsichtlich der Aufenthaltstitel wenden Sie sich bitte an die Familienkasse).

  • als Staatsbürger der EU, des EWR oder der Schweiz in Deutschland wohnen und/oder arbeiten. In grenzüberschreitenden Fällen bestimmt EU-Recht, welcher Staat für das Kindergeld zuständig ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Familie über Wohnsitz oder Arbeitsplatz Bezug zu mehreren EU-Staaten hat.

  • rechtskräftig anerkannter Flüchtling oder Asylberechtigter sind

 

Das Kindergeld müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Familienkasse beantragen. Das ist die Familienkasse, in deren Bezirk Sie wohnen. Über die folgende Internetseite können sie Ihre örtliche Familienkasse ermitteln:

 www.familienkasse.de

Erläuterungen und Hinweise

Diese Seite teilen:

Auf dieser Seite werden grundsätzlich nur technisch notwendige Cookies gesetzt, die keine Zustimmung erfordern. Eine statistische Auswertung erfolgt ausschließlich mit anonymisierten IP-Adressen. Dieser Auswertung können Sie unter nebenstehendem Link unter „Matomo Opt-Out“ widersprechen. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Datenschutz.

Datenschutz