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Stadt Frechen

Bauakten-Archiv

Es besteht die Möglichkeit für Grundstückseigentümer oder deren Bevollmächtigte, in Bauakten einzusehen und sich die benötigten Unterlagen zu fotografieren. Kopien werden zurzeit nicht erstellt und es werden keine Bauakten ausgeliehen.

Gemäß Gebührentarif der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Frechen wird für die Erstellung von Kopien beziehungsweise für das vorherige Beschaffen der Bauakten eine Verwaltungsgebühr ab dem 01.01.2016 erhoben.

Für öffentlich bestellte Sachverständige besteht die Möglichkeit die Bauakte auszuleihen. Aber auch hierfür wird ab dem 01.01.2016 eine Verwaltungsgebühr erhoben.

Beschreibung

Zur Akteneinsicht bedarf es eines schriftlichen Antrages an die Abteilung Bauordnung und Denkmalschutz (Sie finden den Antrag unter Links und Downloads).

Nach dem Ausfüllen des Antrages und zusenden per E-Mail, Fax oder Post werden Sie von uns benachrichtigt, wann Sie Vorort Einsicht in die Akte nehmen können. Die Bestellung ist kostenpflichtig und der Betrag ist nach Akteneinsicht vor Ort zu entrichten.

Erläuterungen und Hinweise

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