Beschreibung
Beschreibung
Zur Akteneinsicht bedarf es eines schriftlichen Antrages an die Abteilung Bauordnung und Denkmalschutz.
Nach dem Ausfüllen des Formulars (dieses finden Sie unter Links und Downloads) und zusenden per E-Mail, Fax oder Post werden Sie von uns benachrichtigt, wann Sie Vorort Einsicht in die Akte nehmen können. Die Bestellung ist kostenpflichtig und der Betrag ist Vorort in Vorkasse zu zahlen. Wenn Sie Kopien aus der Akte benötigen, können Ihnen diese gefertigt werden. Auch die Abrechnung der Kopien erfolgt per Vorkasse.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen das Kopieren von ganzen Bauakten, aufgrund begrenzter Personalkapazitäten, nicht anbieten können.