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Stadt Frechen

Unbegleitete minderjährige Ausländer*innen (umA)

Beschreibung

Unbegleitete minderjährige Ausländer*innen (umA)
 

Vereinzelt reisen minderjährige Flüchtlinge allein, das heißt ohne Begleitung durch die Eltern, in Deutschland ein. Sie kommen aus Krisen- und Armutsgebieten der gesamten Welt. Der Anlass und die Hintergründe ihrer Flucht differieren je nach politischer und ökonomischer Lage im Heimatland.

Die Fachstelle für unbegleitete ausländische Minderjährige (UMA) berät und hilft ausländischen Kindern und Jugendlichen, die ohne Personensorge- oder Erziehungsberechtigte in Frechen ankommen. Personensorgeberechtigt sind die Eltern oder ein Vormund. Erziehungsberechtigt sind von den Eltern bevollmächtigte Personen.

Die ersten und wichtigsten Schutzmaßnahmen nach deutschem Recht sind die Inobhutnahme nach §§42 a und 42 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) und die Bestellung eines Vormundes nach den §§ 1693, 1773 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), da die im Ausland lebenden oder verstorbenen Eltern die elterliche Sorge tatsächlich nicht ausüben können. 

In der Regel werden unbegleitete Minderjährige, die über keinerlei Kontakt zu Verwandten, Bekannten in Deutschland etc. verfügen, in einer Clearingstelle zur Klärung ihres individuellen Jugendhilfebedarfs untergebracht. Nach erfolgtem Clearing werden diese Kinder und Jugendlichen dann in einem auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Kinder- oder Jugendwohnheim untergebracht.

Zu den wesentlichen Aufgaben der Fachstelle UmA gehören:

  • Vorläufige Inobhutnahme/Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise in die BRD gemäß §§ 42, 42a ff SGBVIII              
  • Veranlassung der Erstversorgung und ärztlichen Untersuchung und der erkennungsdienstlichen Behandlung durch die Polizei.                       
  • Zur Alters- und Bedarfsfeststellung wird ein ausführliches Gespräch mit dem (umA) jungen Menschen unter Hinzuziehung einer/s Dolmetscher/in über die persönliche Fluchtgeschichte geführt.                                      
  • Übernahme der rechtlichen Vertretung des Jugendlichen in der ersten Zeit   
  • Durchführung aller Rechtshandlungen für das Kind/den Jugendlichen bei vorläufiger Inobhutnahme nach vorheriger Altersfeststellung und Einschätzung seiner persönlichen, psychosozialen und gesundheitlichen Verfassung                                      
  • Antragstellung zur Herbeiführung der Entscheidung des Familiengerichtes über die Bestellung eines Vormundes                                        
  • Auswahl, Prüfung und Entscheidung über Eignung und Vorschlag von Personen an das Vormundschaftsgericht als Pfleger, Vormund oder Beistand
  • Steuerung und Durchführung der „Clearingverfahren“ für die unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlinge (d.h. Potentialanalyse und Perspektivenplanung) unter Einleitung stationärer oder ambulanter Jugendhilfemaßnahmen sowie sonstiger 
  • Anschlussmaßnahmen / Hilfeplanung gem. SGB VIII
  • Durchführung des fristgebundenen Meldeverfahrens zur landesweiten Verteilung bzw. zum Ausschluss der landesweiten Verteilung der unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlinge

 

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