+++ Neues Angebot für die Gastronomie +++
Betreiberinnen und Betreibern von Gastronomien möchten wir die Möglichkeit bieten, uns ihre Speisekarte in Form einer PDF-Datei zu schicken um kurze Zeit später einen Flyer mit einem QR-Code zu erhalten, den Besucher mit dem Handy einscannen können, um anschließend zu einer digitalen Speisekarte zu gelangen.
+++ Aktuelle Hinweise der IHK Köln zur Corona-Pandemie +++
Auf unserer Website erhalten Sie stets aktuelle Hinweise der IHK Köln.
Weiter unten geht es zur Übersicht.
(Aktualisiert am 14. April 2021)
+++ KOSTENLOSER GUTSCHEINVERKAUF +++
Durch die Corona-Pandemie müssen auch in unserer Region viele Einzelhändler, Dienstleister und Gastronomen ihre Betriebe vorübergehend schließen. Sie geraten durch die ausbleibenden Umsätze unverschuldet in Not und sind in ihrer Existenz bedroht. Die Initiative Rhein-Erft Bleibt Bunt möchte eine Plattform der Solidarität bieten, damit unsere Innenstädte auch in Zukunft noch bunt und lebendig bleiben.
Mehr Informationen finden Sie weiter unten.
Hinweise der IHK Köln
+++ Testpflicht in Unternehmen +++ Änderung Infektionsschutzgesetz +++
(vom 13. April)
Die "Testpflicht" für Unternehmen kommt. Die Bundesregierung will die Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängern und darin die Unternehmen verpflichten, allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Home-Office arbeiten, grundsätzlich mindestens einmal in der Woche einen Corona-Test anzubieten. Mehr erfahren Sie in einer Pressemitteilung des Bundesarbeitsministeriums. Wichtig: Selbsttests anzubieten, ist ausreichend. Auch müssen Arbeitgeber nicht dokumentieren, wer wie getestet worden ist. Die entsprechende neue Verordnung soll in der kommenden Woche in Kraft treten.
Auf dieser Seite beantwortet die IHK Köln allgemeine Fragen rund um Selbst- und Schnelltests. Übrigens: Wenn Sie bereits in Ihrem Unternehmen durch fachkundiges Personal Tests durchführen lassen und ihren Beschäftigten darüber einen Nachweis ausstellen wollen, zum Beispiel für einen Einzelhandelsbesuch in Leverkusen, Oberberg oder im Rhein-Erft-Kreis, können Sie sich dafür beim Land registrieren.
Auch im Rheinisch-Bergischen Kreis benötigt man ab morgen, Mittwoch für den Besuch von jenen Einzelhandelsgeschäften und Einrichtungen, die sonst wegen der "Notbremse" komplett schließen müssten, einen tagesaktuellen, negativen Corona-Schnelltest. Denn auch hier ist die 7-Tage-Inzidenz mittlerweile nachhaltig über 100 gestiegen.
Möglicherweise entfällt diese nordrhein-westfälische Ausnahmeregelung jedoch demnächst. Schließlich plant die Bundesregierung, mithilfe des Infektionsschutzgesetzes neben einer Ausgangssperre auch einheitliche Ladenschließungen in Regionen mit einer Inzidenz von mehr als 100 durchzusetzen. Das Gesetzgebungsverfahren steht jedoch nach dem heutigen Kabinettsbeschluss erst noch am Anfang ( bundesregierung.de, tagesschau.de). Wir halten Sie auf dem Laufenden.
+++ Köln wird Modellregion +++ Überbrückungshilfe III +++
(vom 09. April)
Köln wird tatsächlich "Modellregion". In eng umgrenzten Bereichen, also zum Beispiel einem Einkaufszentrum oder einem Veranstaltungsort, sollen ab Ende April mithilfe digitaler Kontaktverfolgung Öffungsszenarien erprobt werden. Wichtig: Es geht nicht um eine branchenweite Öffnung, sondern nur um einzelne, punktuelle Tests, die von einer Kommission geplant und unter wissenschaftlicher Begleitung durchgeführt werden. Und: Das Projekt startet nur, wenn der 7-Tage-Inzidenzwert unter 100 fällt.
Außerdem hat die Stadt Köln heute unter anderem bekannt gegeben, dass Museen und Zoos wieder schließen müssen.
Die weiteren Nachrichten: Händlerinnen und Händler, die November- und/oder Dezemberhilfe erhalten haben, obwohl sie nicht antragsberechtigt waren, sollen nach unseren Informationen diesen Antrag in Kürze rückwirkend zurückziehen können, damit sie die Überbrückungshilfe III für den Zeitraum ab November und nicht erst für ab Januar beantragen können.
+++ Modifizierung Überbrückungshilfe III +++ Liste der förderfähigen Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen +++ Ausbildungsstellenvermittlung +++
(vom 07. April)
Das Bundeswirtschaftsministerium hat angekündigt, die Überbrückungshilfe III stellenweise zu modifizieren und um neue Hilfen zu ergänzen. Was der Bund im Detail angekündigt hat, können Sie auf Internetseite der IHK Köln nachlesen. Dort finden Sie auch eine mit dem Bundeswirtschaftsministerium abgestimmte Liste der Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen, die bei der Überbrückungshilfe III förderfähig sind.
Mitglieder aus dem Oberbergischen Kreis, dem Rhein-Erft-Kreis und aus Leverkusen fragen sich derzeit häufig noch, welche Art Corona-Test sie von Ihren Kundinnen und Kunden verlangen müssen, um einen Click-and-meet-Termin durchführen zu können. Mehr Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Neben den bereits bekannten Portalen für Schützausrüstungen können Sie Anbieter von Corona-Tests jetzt übrigens auch über die IHK-Plattform " Eco-Finder" finden.
Und abschließend noch ein Rückblick auf vergangene Woche: Am Mittwoch hat die IHK Köln die jüngsten Ausbildungszahlen vorgestellt. Sollten Sie bei der Suche nach Auszubildenden in dieser schwierigen Pandemielage noch Unterstützung benötigen - melden Sie sich gerne bei der IHK Köln. Einen Klick wert ist auf jeden Fall auch das Angebot der mit der IHK Köln verbundenen Initiative Ausbildung 4.0. Diese unterstützt Ausbildungsbetriebe kostenlos bei der Digitalisierung und hilft, die Präsenz im Netz zu verbessern - zum Beispiel mit einer dreiteiligen Webinar-Reihe zum Azubi-Marketing.
+++ Neue Corona-Schutzverordnung +++ Notbremse +++ Rhein-Erft-Kreis +++
(vom 26. März)
Heute wird es leider etwas komplizierter als üblich. Das ist der Stand am frühen Freitagabend: Heute hat das Land die neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Sie tritt am Montag in Kraft. In der Verordnung ist unter § 16 auch die "Notbremse" verankert, also die Rücknahme der jüngsten Öffnungsschritte in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100. Das Land hat heute Nachmittag in einer Allgemeinverfügung festgehalten, dass diese ab Montag unter anderem für die Stadt Köln, die Stadt Leverkusen, im Rhein-Erft-Kreis und im Oberbergischen Kreis gilt. Einzig der Rheinisch-Bergische-Kreis, dessen Inzidenzwert allerdings auch schon über 100 liegt, ist demzufolge in unserem IHK-Bezirk vorerst von der "Notbremse" ausgenommen.
Aber! Die Verordnung räumt unter § 16 (2) Kreisen und kreisfreien Städten unter Umständen die Möglichkeit ein, mit dem Land zu vereinbaren, dass auf ihrem Gebiet die bisherigen Regelungen ("Click-and-Meet") beibehalten werden dürfen, unter der Maßgabe, dass die jeweiligen Kundinnen und Kunden einen tagesaktuellen, negativen Coronatest vorweisen müssen (§ 16 (2)). Rhein-Erft-Kreis und Stadt Köln haben mitgeteilt, eine solche Ausnahmeregelung von der "Notbremse" anzustreben. Der KSTA berichtet nun, dass das Land dem Rhein-Erft-Kreis die Test-Alternative ermöglicht. Zu Köln lagen uns zum Redaktionsschluss keine entsprechenden Meldungen vor.
Die Lage ist also etwas unübersichtlich. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir Ihnen, sollten Sie von der angekündigten "Notbremse" betroffen sein, über das Wochenende die Medienberichterstattung sowie die entsprechenden Seiten Ihres jeweiligen Kreises bzw. der Stadt Köln oder der Stadt Leverkusen im Blick zu behalten, sowie die Mitteilungsseite des Landes.
Ein weiterer Tipp: Am kommenden Mittwoch können Sie Fragen, die sich zu den neuen Regelungen ergeben, mit unserem Handelsteam und Vertretern des Ordnungsamts Köln in einem Webinar besprechen.
Außerdem berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger in seiner Freitagsausgabe, Köln sei als "Modellstadt" für die Erprobung neuer Öffnungsstrategien vorgesehen. Die Stadt hat diesen Bericht bislang noch nicht bestätigt. Dem WDR hat die Landesregierung mitgeteilt, dass die Auswahl noch laufe ( wdr.de). Sobald klar ist, ob Köln "Modellstadt" wird, werden wir Sie informieren. Wenn Köln tatsächlich ausgewählt werden sollte, werden wir auf unserer Internetseite möglichst zeitnah weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen dieses Projekts zusammentragen. Als Modellregion hatte sich auch der Oberbergische Kreis beworben ( rp-online).
Zu guter Letzt noch die Nachricht, dass die Stadt Wesseling auch in diesem Jahr auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie verzichten will.
+++ Ruhetage an Ostern +++
(vom 24. März)
Die von vielen IHK-Mitgliedern befürchteten "Ruhetage" an Gründonnerstag und Karsamstag kommen nicht. Das hat Bundeskanzlerin Angela Merkel heute (24. März) bekannt gegeben und die ursprünglichen Pläne dabei als "Fehler" bezeichnet. ( tagesschau.de)
In unserem Bundesland hat die Landesregierung indes noch nicht die neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Darin wird wieder im Detail geregelt werden, was demnächst gilt. Wie auch immer geartete "Ruhetage" wird es für die regionale Wirtschaft aber offenbar nicht geben.
+++ Überblick über Corona-Maßnahmen +++ Ruhetage an Ostern +++ Ausbildungsprämie +++ Brauereien +++ Verlängerung Gaststättenerlaubnis +++
(vom 23. März)
Die Vereinbarung von Bund und Ländern ist veröffentlicht worden: Der Lockdown wird wie erwartet verschärft und verlängert. Die wichtigsten Punkte hat die IHK Köln auf ihrer Internetseite für Sie zusammengefasst.
Verwirrung stiftete insbesondere die Ankündigung der beiden "Ruhetage" an Ostern. Zum jetzigen Zeitpunkt ist leider nicht klar, wie insbesondere der Gründonnerstag (1. April) als "Ruhetag" genau definiert werden soll und ob es sich dabei tatsächlich um einen Feiertag handeln wird, der auch bislang nicht von Schließungsmaßnahmen betroffene Unternehmen betreffen wird. Die Entscheidung darüber ist rechtlich Ländersache. Wir informieren Sie, sobald wir mehr wissen und rechnen für morgen, Mittwoch 24.03., damit.
Abschließend noch der Hinweis, dass der Bund jüngst die Angebote zur Ausbildungsprämie für Ausbildungsbetriebe verlängert und ausgeweitet hat. Außerdem können Brauereien jetzt unabhängig von den sonstigen Umsätzen November- und Dezemberhilfe für die brauereeigene Gaststätte beantragen. Und: Ein wichtiger Hinweis zur Verlängerung der Gaststättenerlaubnis.
+++ Schnell- und Selbsttests +++ Wirtschaftshilfen +++ Unterstützung für freischaffende Künster:innen +++ Corona-Arbeitsschutzverordnung +++
(vom 15. März)
die IHK Köln hat vier kurze Nachrichten in Sachen Corona für Sie:
1.) Auf dieser Seite hat die IHK Köln wichtige Informationen zum Thema Corona-Schnelltests und -selbsttests zusammengestellt.
2.) Laut Wirtschaftsminister Peter Altmaier zahlt der Bund wieder grundsätzlich alle Hilfen aus, nachdem zuvor die Auszahlung der Abschlagszahlungen wegen Betrugsfällen ausgesetzt worden war ( rnd.de).
3.) Das Land hat ein neues Unterstützungsprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künster aufgelegt.
4.) Die neue, verlängerte Corona-Arbeitsschutzverordnung ist veröffentlicht worden.
+++ Auszahlungsstopp bei Überbrückungshilfe III sowie November- und Dezemberhilfe +++
(vom 10. März)
Wegen Betrugsversuchen hat der Bund die Auszahlung der Abschlagszahlungen bei der Überbrückungshilfe III sowie der November- und Dezemberhilfe vorerst gestoppt ( deutschlandfunk.de, Mitteilung der beteiligten Ministerien). Wie lange diese Unterbrechung dauern wird, ist noch unklar.
+++ Neue Corona-Schutzverordnung +++ Verlängerung Corona-Arbeitsschutzverordnung +++ Tests für Laien +++ Vermittlungsplattform Desinfektionsmaterialien und Schutzausrüstungen Land NRW +++
(vom 05. März)
Wie bereits angekündigt hat nun das Land Nordrhein-Westfalen die neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht, die am Montag in Kraft tritt. Im Zuge der Lockdown-Verlängerung will der Bund übrigens die Corona-Arbeitsschutzverordnung bis zum 30. April verlängern.
In der Frage der Corona-Testung in Unternehmen ist im Moment noch vieles unklar. Was nach Informationen der IHK Köln bekannt ist, ist, dass in Deutschland derzeit sieben Tests für Laien zugelassen sind.
Bund und Länder hatten in ihrer Vereinbarung vom Mittwoch geschrieben, "dass die Unternehmen in Deutschland als gesamtgesellschaftlichen Beitrag ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest machen". Das Land betreibt eine Vermittlungsplattform, auf der auch Testanbieter inserieren.
+++ Öffnungsstufen +++ Auflagen für Betriebe +++ Webinar für Terminshopping +++
(vom 04. März)
Bund und Länder haben vereinbart, den Lockdown bis zum 28. März zu verlängern. Außerdem haben sie weitere Öffnungen vereinbart sowie einen Fahrplan für weitere Öffnungsschritte, abhängig vom Inzidenzniveau, beschlossen.
Zunächst wieder öffnen dürfen sollen ab dem 8. März bundesweit Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte. Außerdem wieder möglich sind dann körpernahe Dienstleistungen sowie der Betrieb von Fahr- und Flugschulen.
Die nächste, dritte Öffnungsstufe sieht bei einem dauerhaften Inzidenzwert von weniger als 100 je 100.000 Einwohner ab 8. März eine Öffnung des Einzelhandels für "Terminshopping" (Click & Collect) vor. Dann sollen auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten wieder öffnen dürfen. Dafür müssen Sie für die Kontaktnachverfolgung die Daten ihrer Gäste erfassen.
Die drei Kreise und die beiden kreisfreien Städte Köln und Leverkusen im IHK-Bezirk weisen derzeit alle einen Inzidenzwert auf, der (teilweise knapp) unter 100 liegt. Auf Landesebene beträgt die 7-Tage-Inzidenz bei 62,8.
Welche Hygieneanforderungen die Betriebe aus den oben genannten Bereichen erfüllen müssen und welche weiteren Öffnungsschritte vorgesehen sind, hat die IHK Köln auf dieser Seite für Sie zusammengefasst.
Tipp für Mitglieder aus dem Einzelhandel: Zum "Terminshopping" bieten die "Digitalcoaches" des Handelsverbands NRW am Freitag, 05. März, ein Webinar an.
Wichtig: Für alle Detailfragen letztlich maßgeblich wird die neue Corona-Verordnung sein, die das Land NRW in den kommenden Tagen erlassen wird. Die Bund-Länder-Konferenz ist kein offizielles Organ und nur ein informelles Gremium.
+++ Bund-Länder-Treffen +++ Finanzhilfen +++ Verderbliche Ware +++ Impfungen +++ Kinderkrankengeld +++ Abschreibung Computerhardware +++
(vom 02. März)
Es ist wieder soweit: Am Mittwoch, 03 März, tagen ein weiteres Mal die Spitzen von Bund und Ländern. Laut Medienberichten stehen eine Verlängerung des Lockdowns sowie (Teil-)Lockerungen auf der Agenda ( Spiegel online).
Finanzhilfen - Unternehmen können jetzt bei der November- und Dezemberhilfe auch mehr als zwei Millionen Euro beantragen. ( Pressemitteilung BMWi) Außerdem sollen Änderungsanträge möglich sein.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung den Höchstbetrag für die monatlichen Abschlagszahlungen bei der Überbrückungshilfe III auf 200.000 Euro verdoppelt.
Hersteller und Großhändler sollen zudem die Kosten von verderblicher Ware für die Gastronomie und den Garten- und Gemüseanbau im Rahmen der Überbrückungshilfe III ansetzen können. Das haben Bundesregierung und Länder am Wochenende vereinbart.
Zum Thema Überbrückungshilfe bietet IHK-NRW am 8. März ein Webinar an, bei dem branchenübergreifend Fragen zur Überbrückungs- und Neustarthilfe beantworten werden. ( Anmeldung)
Impfungen - Mittlerweile wurde die IHK Köln mit Fragen zu Impfungen kontaktiert. Dazu an dieser Stelle der Hinweis auf diese Informationsseite des Landes.
Kinderkrankengeld - Privat Versicherte, also insbesondere Selbständige, die ihr Kind wegen Krankheit oder geschlossenen Betreuungseinrichtungen zu Hause haben betreuen müssen und keinen Anspruch auf das „klassische“ Kinderkrankengeld haben, können jetzt rückwirkend und online eine Betreuungsentschädigung beim Land NRW beantragen.
Abschreibungen - Die Finanzverwaltung hat die angenommene Nutzungsdauer für Computer auf ein Jahr herabgesetzt. Somit können Sie bereits im Jahr der Anschaffung eine komplette Abschreibung vornehmen.
Regionale Allgemeinverfügungen - Rückblick: Die Stadt Köln hat vergangene Woche eine Maskenpflicht für mehrere öffentliche Parkanlagen verfügt und außerdem angeordnet, dass positive Corona-Schnelltests dem Gesundheitsamt gemeldet werden müssen. Auch Leverkusen hat die Maskenpflicht ausgeweitet, von freitags 13 Uhr bis sonntags 19 Uhr gilt sie jetzt am Rheinufer in Wiesdorf und Hitdorf.
+++ Abschlussprüfung Kurzarbeitergeld +++ Überbrückungshilfe III für Einzelhandel +++
(vom 24. Februar)
Eine Information für alle , die in der Corona-Krise Kurzarbeit in Anspruch genommen haben: Die Agentur für Arbeit plant, im April mit den sogenannten Abschlussprüfungen bzw. Schlussrechnungen bei den Betrieben zu beginnen, die nicht mehr in Kurzarbeit sind. Erste Informationen dazu finden Sie unter Punkt 7.7. in diesem Merkblatt der Arbeitsagentur. Diese kontaktiert die betroffenen Unternehmen aber auch direkt.
Außerdem möchte die IHK Köln Sie auf ihr Webinar " Überbrückungshilfe III mit Branchenfokus Einzelhandel" hinweisen und Sie bitten, an ihrer aktuellen Umfrage zur betrieblichen Ausbildung in der Pandemie teilzunehmen, wenn Sie in Ihrem Unternehmen ausbilden oder bislang ausgebildet haben.
+++ Anpassung der Landes-Coronaverordnung +++
(vom 19. Februar)
Das Land plant eine teilweise Wiedereröffnung der Schulen und Lockerungen, die einen kleinen Teil unserer Mitgliederschaft betreffen ( Details und Zeitpunkte auf der Seite der IHK Köln). Fußpflege soll demnächst wieder generell möglich sein. Darüber hinaus sollen Gärtenmärkte u.a. wieder Saatgut an Privatleute verkaufen dürfen und Musikunterricht soll zumindest für Kinder "bis ins Grundschulalter" im Einzelunterricht wieder erlaubt sein. Auch soll zum Beispiel Hundeunterricht im Freien laut der Mitteilung des Landes wieder möglich sein.
+++ Verlängerung Corona-Schutzverordnung ++++ Beantragung Neustarthilfe für Soloselbstständige +++ Öffnungsstrategie +++ Wirtschaftsverkehr an Ländergrenzen +++
(vom 16. Februar)
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Corona-Schutzverordnung gemäß der jüngsten Vereinbarungen auf Bund-Länder-Ebene verlängert. Sie ist vorerst bis zum 21. Februar gültig. Nach der jüngsten Entscheidung des OVG NRW hat das Land dabei auch die Bestimmung zur Maskenpflicht im Umfeld von Geschäften präzisiert.
Neues gibt es auch in Sachen Finanzhilfen. Die "Neustarthilfe" für Soloselbständige kann jetzt beantragt werden. In Nordrhein-Westfalen sollen die Bezirksregierungen nach unseren Informationen bei fehlerhaften Anträgen zukünftig mithilfe einer neuen Softwareanwendung die betroffenen Soloselbstständigen direkt kontaktieren können.
Außerdem hat Bundeswirtschaftsminister Altmaier nach einem Austausch mit Wirtschaftsverbänden, darunter auch unserem Dachverband DIHK, Verbesserungen bei den Hilfen und Empfehlungen für eine "Öffnungsstrategie" angekündigt ( Tagesschau.de).
Zuletzt ist wie zu Beginn der Coronakrise wieder die Situation für den Wirtschaftsverkehr an den internationalen Ländergrenzen in den Fokus geraten. Unternehmen aus der Region sind durch die jüngsten Einschränkungen an den Grenzen zu Tschechien und Österreich zum Glück (noch) nicht beeinträchtigt, so die IHK Köln. Sollte das in Ihrem Fall anders sein, möchte die IHK Köln Sie bitten, die IHK auch im Hinblick auf die politische und Öffentlichkeitsarbeit zu informieren. Mitglieder, die angesichts dieser Entwicklungen ihre Lieferketten stärken wollen oder von Einschränkungen betroffen sind, unterstützt die IHK.
+++ Verlängerung Lockdown +++ Beantragung Überbrückungshilfe III +++ Beratung durch die IHK Köln +++ Maskenpflicht im Umfeld von Geschäften +++ Schnelltests in Unternehmen +++ Webinar "Führen auf Distanz" +++ "Webinar "Tourismuskrise +++
(vom 11. Februar)
Bund und Länder haben ein weiteres Mal den Lockdown verlängert. Gleichzeitig hat der Bund bekanntgegeben, dass die Überbrückungshilfe III nun beantragt werden kann.
Wenn Sie zu den Unterstützungsprogrammen Fragen haben, steht Ihnen das Beratungsteam der IHK Köln zur Verfügung.
Was ist sonst noch passiert? Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat die Maskenpflicht im Umfeld von Geschäften außer Kraft gesetzt. Und das Bundesgesundheitsministerium hat eine FAQ-Seite veröffentlicht, auf der sich Unternehmen, die selbst Corona-Schnelltests einsetzen wollen, informieren können.
Abschließend noch - passend zum Wunsch der Bundesregierung nach möglichst starker Verlagerung der betrieblichen Arbeit ins Home-Office - ein Hinweis auf ein kostenloses Webinar der IHK Köln zum " Führen auf Distanz" sowie auf das NRW-weite Webinar " Mit nachhaltigen Lösungen aus der Tourismuskrise".
+++ Webinare für Einzelhändler:innen +++ Webinar zum Thema IT-Sicherheit +++
(vom 08. Februar)
Die Stadt Köln hat ihre Corona-Maßnahmen am Wochenende noch einmal verschärft und unter anderem ein Alkoholverbot für die Karnevalstage beschlossen. Vom 11. Februar (Weiberfastnacht), 6 Uhr bis 17. Februar (Aschermittwoch), 6 Uhr, ist es im gesamten Stadtgebiet verboten, im öffentlichen Raum alkoholische Getränke zu konsumieren. Darüber hinaus wird für mehrere Bereiche im Stadtgebiet zeitweise ein Abgabeverbot verhängt.
Außerdem noch ein Hinweis auf das Webinar-Angebot der IHK Köln: Am 16. Februar beschäftigt sich die IHK KÖln mit Kosten- und Liquiditätsmanagement für kleine und mittelständische Einzelhandelsbetriebe. Und bei der Webinarreihe von #GemeinsamDigital steht in diesem Monat die IT-Sicherheit im Fokus.
+++ Ergebnisse Koalitionsausschuss +++ Vorläufiger Verlustrücktrag +++ Mehrwertsteuersenkung für Gastronomie +++ Stärkung des Kulturbereichs +++ Grundsicherung +++
(vom 05. Februar)
Das informelle Gremium des „Koalitionsausschusses“ von CDU/CSU und SPD hat in dieser Woche getagt und die Mitglieder haben dabei auch Verschiedenes zur Corona-Krise vereinbart ( tagesschau.de).
1. Der geltende steuerliche Verlustrücktrag soll für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 10 bzw. 20 Millionen Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben werden ( Infoseite der IHK Köln).
2. Die temporäre Absenkung der Mehrwertsteuer für Gastronomiebetriebe soll bis Ende 2022 verlängert werden ( Infoseite).
3. Eine weitere Milliarde Euro ist zur Stützung des Kulturbereichs vorgesehen.
4. Neben einem Zuschuss für Grundsicherungsempfänger sowie einem weiteren „Kinderbonus“ plant die Große Koalition auch, den erleichterten Zugang zur Grundsicherung bis Ende dieses Jahres zu verlängern.
Hier finden Sie die Ergebnisse aus Sicht der CDU, hier aus Sicht der SPD.
+++ Zustimmung der EU für Unterstützungsmaßnahmen +++ Reisebeschränkungen +++ Insolvenzrecht +++
(vom 29. Januar)
Für milliardenschwere Unterstützungsmaßnahmen wie die Überbrückungshilfe und deren jüngst angekündigte Ausweitung benötigt der Bund die Zustimmung der EU-Kommission. Diese hat jetzt den entsprechenden "Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen während der Corona-Pandemie" verlängert und erweitert. ( Pressemitteilung BmWi)
Wegen der neu entdeckten Virusvarianten werden derzeit vielerorts wieder Reisebeschränkungen verschärft und hierzulande über verstärkte Grenzkontrollen zumindest diskutiert. Auf dieser Seite hält die IHK Köln Sie auf dem Laufenden.
Immer wieder Gegenstand der Debatte über die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind auch die Insolvenzzahlen und die teilweise Aufhebung der Antragspflicht. Anfang des Jahres sind einige Veränderungen im Insolvenzrecht in Kraft getreten. Welche genau, steht auf dieser Seite.
+++ Neue Corona-Schutzverordnung +++ Neue Arbeitsschutzverordnung +++ Überbrückungshilfe III +++
(vom 22. Januar 2021)
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Sie tritt zum 25. Januar in Kraft. Einen Überblick über die neuen Regelungen bietet das Land auf dieser Infoseite. Währenddessen ist auf Bundesebene die neue SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung beschlossen worden. Diese sieht u.a. vor, dass Betriebe ihren Beschäftigten unter bestimmten Umständen, wenn zum Beispiel Abstände nicht eingehalten werden können, medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen müssen ( haufe.de). An dieser Stelle deshalb auch nochmal ein Hinweis auf Seite der IHK Köln zu Plattformen, die Schutzmaskenhersteller aufführen.
Derweil hat das Bundeswirtschaftsministerium Informationspapier zur Überbrückungshilfe III ins Netz gestellt. Diesem zufolge sollen „Abschlagszahlungen und die Antragstellung […] im Monat Februar 2021 [starten]“ (Seite 5).
+++ Auflagen für Betriebe +++ Entschädigung bei Kinderbetreuung +++
(vom 20. Januar)
Bund und Länder haben vereinbart, den Lockdown bis zum 14. Februar zu verlängern und in Teilen zu verschärfen, Stichwort Home-Office. Gleichzeitig soll der Zugang zur Überbrückungshilfe erleichtert und sollen die Abschlagszahlungen erhöht werden. Die für Unternehmen wichtigsten Punkte hat die IHK Köln auf dieser Seite für Sie zusammengefasst.
Der Anspruch auf Kinderkrankengeld ist wegen der Corona-Pandemie ausgeweitet worden.
+++ Hundefriseure +++ Dienstleistungen im Gesundheitswesen +++ Möbel- und Einrichtungshäuser +++ Einstieg in den E-Commerce für Händler:innen +++
(vom 14. Januar)
Zuletzt hat sich in Sachen "Lockdown" einiges konkretisiert: So erreichte die IHK Köln gestern die Nachricht, dass Hundefriseure auch im Lockdown öffnen dürfen. Neuigkeiten gibt es auch für den Bereich der Fußpflege und andere Dienstleister im Gesundheitswesen. Sie dürfen bekanntlich arbeiten, wenn eine Behandlung medizinisch notwendig ist. Jetzt hat das Landesgesundheitsministerium klargestellt, dass die entsprechenden Anbieter selbst beurteilen sollen, ob eine Behandlung medizinisch notwendig ist.
Allerdings kann bei Kontrollen und im Zweifelsfall eine ärztliche Einschätzung zum Tragen kommen. Kosmetische Behandlungen bzw. nicht-medizinisch-notwendige Behandlungen bleiben weiterhin untersagt.
Ebenfalls untersagt sind übrigens Beratungsleistungen in Möbel- und Einrichtungshäusern. Zulässig ist nur der Abholservice.
Abschließend noch ein Tipp für die Einzelhandelsbetriebe im IHK-Köln-Bezirk: Für das Programm "Einstieg in den E-Commerce konkret" gibt es noch freie Plätze. Dabei analyisieren studentische Teams von Rheinischer Fachhochschule und Cologne Business School kostenlos Potenziale für eine Digitalstrategie des jeweiligen Betriebs. Anmelden können Sie sich auf dieser Seite.
+++ Oberbergischer Kreis +++ Änderungen Überbrückungshilfe +++
(vom 11. Januar)
Innerhalb kurzer Zeit hat sich der 7-Tage-Inzidenzwert im Oberbergischen Kreis deutlich erhöht. Der Kreis hat deshalb nun neue Maßnahmen beschlossen.
Derweil haben Sie womöglich schon erfahren, dass die Bedingungen, zu denen Überbrückungshilfe bezogen werden kann, überraschend geändert worden sind ( FAZ plus). Die IHK Köln hat sich dazu geäußert und wird Sie auf dem Laufenden halten.
Für die Öffentlichkeitsarbeit und Interessenvertretung der IHK Köln würden die IHK außerdem gerne erfahren, welche Auswirkungen die Pandemie und der Lockdown auf den Beschäftigungsstand ihrer Mitgliedsunternehmen hat. Daher freut sich die IHK sehr, wenn Sie sich an ihrer kurzen Online-Umfrage beteiligen.
+++ Neue Corona-Schutzverordnung +++ Steuerstundungen +++ Steuervorauszahlungen +++ Gewerbliches Mietrecht und Corona +++
(vom 08. Januar)
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht, die die Vereinbarungen von Bund und Ländern vom Dienstag umsetzen soll (P ressemitteilung des Landes). Sie ist bis zum 31. Januar 2021 gültig.
Außerdem wichtig: Erleichterte Steuerstundungen in der Pandemie und die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen (ESt, KSt, GewSt) sind weiterhin möglich.
In der Frage, inwieweit die Pandemie Auswirkungen auf das gewerbliche Mietrecht hat, gibt es Neues. Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen und darin festgehalten, dass § 313 BGB ("Störung der Geschäftsgrundlage") auf Gewerbemietverträge grundsätzlich anwendbar ist. Weitere Informationen zum Komplex "gewerbliches Mietrecht und Corona" finden Sie auf dieser Seite. Außerdem bieten wir am 26. Januar ein kostenloses Webinar zu diesem Thema an.
+++ Neue Corona-Maßnahmen +++ Geschäftsreisen +++ Digitalisierungsangebot für Händler:innen +++
(vom 06. Januar)
Der Lockdown wird verlängert und verschärft. Was genau gestern Nachmittag zwischen Bund und Ländern vereinbart worden ist, hat die IHK Köln hier für Sie zusammengefasst. Einen Überblick über die Unterstützungsangebote der IHK finden Sie auf der zentralen Corona-Seite.
Auf ihrer Internetseite hat die IHK Köln außerdem die neue Corona-Einreiseverordnung im Hinblick auf Geschäftsreisen aufgearbeitet.
Abschließend noch ein wichtiger Hinweis für alle, die im Einzelhandel tätig sind: Zum Start der Webinarreihe "GemeinsamDigital" beschäftigt sich die IHK mit einer Frage, die für viele Händler spätestens im Lockdown überlebenswichtig geworden ist: Wie nutzen lokale Handelsgeschäfte erfolgreich Social-Media und digitale Verkaufskanäle? Infos zu den drei kostenlosen Webinaren im Januar finden Sie auf dieser Seite.
+++ Beantragung Dezemberhilfe +++ Rückkehr zum "alten" Mehrwertsteuersatz +++
(vom 29. Dezember)
Ab sofort kann die "Dezemberhilfe" beantragt werden.
Außerdem wird es voraussichtlich eine weitere Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung für 2019 geben. Die Fraktionen von SPD und Union im Bundestag haben vereinbart, die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen 2019 von Steuerpflichtigen mit Steuerberatung bis zum 31. August 2021 zu verschieben. Damit hätten Steuerberaterinnen und -berater, die zusätzliche Aufgaben im Rahmen der Beantragung von Hilfen wahrgenommen haben, mehr Zeit, ohne dass Verspätungszuschläge drohen.
Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung von § 149 der Abgabenordnung (AO) soll in der ersten Sitzungswoche 2021 in den Bundestag eingebracht werden.
Sie sind sicherlich schon längst vorbereitet, trotzdem abschließend nochmal der Hinweis auf der Informationsseite der IHK Köln zur bevorstehenden Rückkehr zum "alten" Mehrwertsteuersatz.
+++ Corona-Entwicklung Großbritannien +++ Übersicht November- und Dezemberhilfe +++ Tipps für den Einzelhandel +++ Bekanntmachungen Kommunen +++
(vom 21. Dezember)
Sie haben sicherlich von der jüngsten Corona-Entwicklung in Großbritannien erfahren ( t-online.de), wegen der die IHK Köln heute ihre Informationsseite zu Geschäftsreisen aktualisiert hat.
Die Unternehmerinnen und Unternehmer, die vom jüngsten Lockdown betroffen sind, fragen sich derweil häufig noch, ob und wie sie "November-" bzw. "Dezemberhilfe" beziehen können. Worauf es ankommt, hat die IHK Köln hier aufgeschrieben.
Und die Mitglieder der IHK Köln aus dem Einzelhandel hat die IHK ihre "Zehn (Digital-)Tipps" noch einmal aktualisiert.
Abschließend noch eine Info aus dem Rhein-Erft-Kreis. Ins Bild gesetzt hatte die IHK Köln Sie bereits über die Pläne in mehreren Kommunen, die Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie 2021 nicht zu erheben. Die Stadtparlamente in Brühl, Bergheim und Kerpen haben die entsprechenden Pläne jetzt beschlossen.
+++ Neue Corona-Schutzverordnung +++ Verlängerung Ausbildungsprämie +++
(vom 16. Dezember)
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die neue Corona-Verordnung aktualisiert und bislang unklare Bestimmungen konkretisiert. Darüber hinaus haben die Ordnungsbehörden der IHK Köln ihre Anforderungen genauer erläutert. Informationen zu Fußpflege, Reisebüros, Copyshops und Handyläden gibt es auf der Internetseite der IHK Köln.
Außerdem hat die IHK Köln eine erfreuliche Nachricht für die Ausbildungsbetriebe in der Region. Die Ausbildungsprämie wird verlängert und für mehr Betriebe zugänglich.
+++ Neue Corona-Schutzverordnung +++ Unklarheiten in der Verordnung +++
(vom 15. Dezember)
Die neue Corona-Schutzverordnung liegt vor. Leider sind damit aber noch nicht alle Unklarheiten beseitigt. Ein Beispiel: Abhol- und Lieferdienste sollen laut Verordnung möglich sein. Noch ist aber unklar, wie die Abholung (Stichwort "Click & Collect") im Ladenlokal umgesetzt werden darf.
Offen ist auch, was genau Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt "Güter des täglichen Bedarfs" auf Wochenmärkten auszeichnet und wie Mischbetriebe im Bereich Groß- und Einzelhandel sicherstellen sollen, dass nur noch gewerbliche Kunden bei ihnen einkaufen. Wie im Frühjahr wissen zudem viele Mitglieder aus dem Bereich der Fußpflege nicht, welche Behandlungen weiterhin erlaubt sind. Leider die IHK Köln diese diese Fragen zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten - es fehlen derzeit schlicht noch die Präzisierungen durch die staatlichen Stellen.
Über den Dachverband IHK NRW steht die IHK Köln aber in diesen Fragen mit den Verantwortlichen auf kommunaler und Landesebene in Kontakt, um sicherzustellen, dass hier schnell verlässliche und einheitliche Regelungen getroffen werden. Sobald Klarheit herrscht, wird die IHK Köln darüber informieren.
+++ Zugang zur Überbrückungshilfe III +++ Abrechnung Soforthilfe +++ Webinar für Gastgewerbe +++ Neue Quarantäneverordnung +++
(vom 02. Dezember 2020)
Der Bund will den Zugang zur „Überbrückungshilfe III“ erleichtern, die im Januar starten soll. Antragsberechtigt sind nun auch Unternehmen, die entweder im November oder im Dezember oder in beiden Monaten mindestens 40 Prozent Umsatzeinbußen gegenüber den Vorjahresmonaten November bzw. Dezember 2019 zu verzeichnen haben und keinen Anspruch auf die außerordentliche Wirtschaftshilfe ("November-" und "Dezemberhilfe") haben.
Außerdem verschickt das Landeswirtschaftsministerium seit gestern Mails an die Soforthilfeempfänger und -empfängerinnen. Diese können den Zuschuss noch in diesem Jahr abrechnen oder erst im kommenden Jahr. Ihre Rückmeldung müssen Sie dann erst im Frühjahr 2021 geben, für eine mögliche Rückzahlung besteht bis Herbst 2021 Zeit. Wenn Sie sich für diese Option entscheiden, brauchen Sie zunächst nichts weiter tun.
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Gastgewerbe können wegen des Teil-Lockdowns weiterhin nicht ihrem Geschäft nachgehen. Wann genau sich das wieder ändert, ist bekanntermaßen unklar. Wie Betroffene verhindern, dass ihr Betrieb und auch sie selbst mit ihrem Privatvermögen finanziell überstrapaziert werden, ist Thema im kostenlosen Webinar am 9. Dezember der IHK Köln. Die IHK Köln spricht über "Novemberhilfe" und Co., aber auch über Existenzsicherung von Selbständigen und die Möglichkeiten, die ein Insolvenzverfahren bieten kann.
Das NRW-Gesundheitsministerium hat eine neue Quarantäneverordnung erlassen, mit der für bestimmte Personengruppen eine automatische Quarantäne angeordnet wird. An dieser Stelle auch ein Hinweis auf unsere Überblicksseite zu den Gesundheitsämtern in unserer Region.
+++ Änderungen in der neuen CoronaSchVo +++
(vom 30. November 2020)
Nach der Vereinbarung von Bund und Ländern zur Verlängerung des Teil-Lockdowns in der vergangenen Woche hat die Landesregierung heute wie erwartet die neue Corona-Verordnung vorgestellt. Mit dieser setzt das Land die gemeinsamen Beschlüsse um. Die Verordnung tritt am 1. Dezember in Kraft. Das Wichtigste hat die IHK Köln für Sie hier noch einmal zusammengefasst.
+++ Verlängerung Teil-Lockdown +++ Betrugsversuche +++
(vom 26. November)
Der Teil-Lockdown, der am 30. November auslaufen würde, wird wie erwartet verlängert und teilweise verschärft, vorerst bis zum 20. Dezember. Was Bund und Länder gestern mit Blick auf die Wirtschaft zusätzlich zu den bestehenden Regelungen vereinbart haben, erfahren Sie auf der Internetseite der IHK Köln. Auf dieser Seite finden Sie die Presseerklärung der Bundesregierung, auf dieser den Beschluss im Wortlaut.
Die vereinbarten Regelungen müssen nun noch auf Landesebene mittels Verordnungen umgesetzt werden.
Abschließend noch ein Beispiel für die zahlreichen Versuche, mit der Not coronageschädigter Unternehmerinnen und Unternehmer kriminelle Geschäfte zu machen. Laut Landeskriminalamt (LKA) ist eine Mail zu einem vermeintlichen Corona-Weihnachtsbonus der EU-Kommission für Unternehmen (den es nicht gibt) im Umlauf. Die als Kontaktstelle benannte Mail-Adresse deutschland[at]ek-europa.eu weicht nur mit einem Buchstaben von der tatsächlichen Kommissionsadresse deutschland[at]ec-europa.eu ab. Solche und ähnliche Betrugsversuche sind Legion ( Polizei-Sonderseite). Bleiben Sie daher bitte wachsam.
+++ Novemberhilfe +++
(vom 25. November 2020)
Ab sofort kann die versprochene „Novemberhilfe“ beantragt werden. Erste Informationen finden Sie auf der offiziellen Beantragungsseite. Bei Fragen zu diesem Thema können Sie uns unter 0221-1640 4444 oder mit einer Mail an servicekoeln.ihkde kontaktieren.
+++ Keine Verkaufsoffenen Sonntage im Dezember +++ Stundung der Sozialversicherungsbeiträge +++ IT-Sicherheitstag +++
(vom 24. November 2020)
Eine wichtige Nachricht für den stationären Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen: Die angedachten verkaufsoffenen Sonntage (29. November, 6., 13. und 20. Dezember sowie am 3. Januar 2021) können nicht stattfinden.
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat einem Eilantrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gegen einen entsprechenden Passus in der nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung stattgegeben. Das Land hatte die geplante Sonntagsöffnung in der Verordnung mit einer Entzerrung der Besucherströme begründet. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Die Pressemitteilung des Gerichts ist hier veröffentlicht worden.
Vieles, was sich derzeit zuträgt, erinnert an den ersten Lockdown. Wie im Frühjahr empfiehlt jetzt auch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen seinen Mitgliedern, den Krankenkassen, von der Krise stark betroffenen Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge für den Ist-Monat November 2020 zu stunden. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass Betriebe wegen des Teil-Lockdowns in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten geraten sind und erhebliche Umsatzeinbußen erlitten haben. Außerdem müssen die betroffenen Unternehmen die angekündigten Wirtschaftshilfen zwar beantragt, diese jedoch noch nicht erhalten haben.
Genaueres erfahren Sie in diesem Informationsblatt des Verbands. Einen Vordruck für den entsprechenden Antrag stellt dieser auch zur Verfügung.
Schließlich noch ein Online-Veranstaltungstipp: Auf dem IT-Sicherheitstag der IHKs in NRW geht es am 2. Dezember einen Tag lang um verschiedene Aspekte der Datensicherheit von Unternehmen. Sie können kostenlos dabei sein.
+++ Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer +++ Überblick über Unterstützungsangebot +++ Zugang zur Grundsicherung erleichtert +++
(vom 23. November)
das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die seit dem 9. November geltende Corona-Einreisevorordnung am Freitag außer Vollzug gesetzt. Der erfolgreiche Antragssteller hätte nach einem Urlaub auf den Balearen in Quarantäne gemusst, obwohl die 7-Tage-Inzidenz auf seiner Urlaubsinsel deutlich niedriger lag als in seiner Heimatstadt Bielefeld. Eine solche Regelung sei unverhältnismäßig, entschied das Gericht. Das Land NRW will daher in Abstimmung mit den anderen Bundesländern die Einreisevorordnung zügig überarbeiten.
Die Auswirkungen der Corona-Krise und des jüngsten Teil-Lockdowns wollen Bund und Länder bekanntermaßen mit einer ganzen Reihe von Unterstützungsprogrammen abmildern. Davon sind zuletzt so viele geschaffen worden, dass Betroffene leicht den Überblick verlieren können. Auf dieser Seite hat die IHK Köln das Unterstützungsangebot geordnet - von der „Novemberhilfe“ bis zum KfW-Schnellkredit. Falls trotzdem Fragen offenbleiben sollten, helfen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der IHK Köln gerne unter 0221-1640 4444 oder finanzierungkoeln.ihkde persönlich weiter.
Soloselbständige sind von der Corona-Krise in vielen Fällen besonders stark betroffen. Deshalb ist für sie der Zugang zur Grundsicherung erleichtert worden. Darüber hinaus haben die Arbeitsagenturen jetzt eine spezielle Rufnummer für diese Gruppe geschaltet: Sie erreichen sie von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter 0800 4 5555 21.
+++ Keine neuen Regelungen +++ Video-Sprechstunde für Gastgewerbe +++ Digitalisierungsförderung +++
(vom 17. November)
Die Spitzen von Bund und Ländern haben gestern auf ihrer Konferenz keine neuen Maßnahmen beschlossen, die die Wirtschaft direkt betreffen ( Bericht auf rnd.de). Die Frage, ob der noch bis Ende November geltende "Teil-Lockdown" verlängert wird, soll nächste Woche entschieden werden.
Unabhängig von dieser Entscheidung steht schon fest, dass das Gastgewerbe einer der großen Leidtragenden der derzeitigen Beschränkungen ist. Deshalb hat die IHK Köln ihr Beratungs- und Unterstützungsangebot für diese Betriebe noch einmal ergänzt, unter anderem mit einer Video-Sprechstunde.
Aller Voraussicht nach werden Sie, unsere Mitglieder, im Geschäftsverkehr im neuen Jahr wieder die "Vor-Corona"-Mehrwertsteuersätze verwenden müssen. Worauf es bei der erneuten Umstellung ankommt, hat die IHK Köln auf dieser Seite aufgeschrieben.
Zu guter Letzt noch ein Tipp zur Digitalisierungsförderung und ein Hinweis auf die neue Blitz-Umfrage zur Corona-Pandemie des DIHK.
+++ Wichtige Infos zur Novemberhilfe +++ Grundsicherung für Soloselbstständige +++ Abrechnung Soforthilfe +++
(vom 13. November)
Es gibt neue Details zur „Novemberhilfe“. Nun soll es zunächst „Abschlagszahlungen“ für betroffene Betriebe geben. Das heißt: Laut Bundesregierung können Betroffene voraussichtlich ab der letzten November-Woche einen Antrag über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de stellen. Soloselbständige sollen bis zu 5.000, Unternehmen bis zu 10.000 Euro erhalten. Das reguläre Antragsverfahren zur „Novemberhilfe“ (75 Prozent des jeweiligen Vorjahresumsatzes) werde indes „ parallel vorbereitet und finalisiert“. Wichtig: Auch Unternehmen, die nicht direkt von den Maßnahmen des Teil-Lockdowns betroffen sind, können unter bestimmten Bedingungen Zuschüsse erhalten.
Außerdem werden die Bedingungen verbessert, zu denen Soloselbständige Grundsicherung beantragen können. Neu ist unter anderem ein Freibetrag für die Altersvorsorge. Hierfür können Soloselbständige künftig für jedes Jahr der Selbständigkeit 8.000 Euro geltend machen. Sie müssen sich außerdem nicht mehr für die Arbeitsvermittlung bereithalten, wenn sie dies nicht selbst wünschen. Zudem ist klargestellt worden, dass Betriebsvermögen nicht angerechnet wird, wenn dieses der Fortsetzung der Selbständigkeit dient. Ansprechpartner zu diesem Thema ist die Agentur für Arbeit.
Gleichzeitig hat heute das Land Nordrhein-Westfalen angekündigt, dass Soforthilfe-Empfänger nun erst im nächsten Jahr ihre Zuschüsse abrechnen müssen. Die Abrechnung soll im Frühjahr 2021 erfolgen, die mögliche Rückzahlung voraussichtlich im Herbst. Die zuvor genannten Fristen sind damit hinfällig. Wer trotzdem schon in diesem Jahr abrechnen will, kann das tun. Eine Mail dazu will das Land Ende November verschicken.
+++ Änderung in Corona-Schutzverordnung +++ (Rechtliche) Informationen zum Thema Home Office +++ Veranstaltung zum Thema Stabile Lieferketten +++
(vom 11. November 2020)
das Land Nordrhein-Westfalen hat die Corona-Schutzverordnung in geringem Maße modifiziert. Die Änderungen betreffen vor allem Wettbüros und den Rehabilitationssport. Auf der Seite der IHK Köln erfahren Sie mehr.
Für viele Unternehmen und ihre Beschäftigten hat in diesem Jahr das sogenannte Home-Office in kürzester Zeit massiv an Bedeutung gewonnen. Wenn die entsprechenden Regelungen in Ihrem Betrieb noch eher provisorisch sind oder Sie sich fragen, ob Sie rechtlich alles korrekt geregelt haben, dann ist die kostenlose Online-Veranstaltung „ Home-Office im Pandemie-Modus – Chancen und Herausforderungen für Unternehmen“ der IHK Köln (25. November) etwas für Sie.
Ebenfalls noch einmal wichtiger geworden ist 2020 das Thema Stabilität und Nachhaltigkeit der Lieferketten. Sie wissen womöglich aus eigener Erfahrung, wie die Corona-Krise den Lieferketten und dem Einkauf in vielen Unternehmen zugesetzt hat. In der kostenlosen Online-Veranstaltung der IHK Köln am 17. November erfahren Sie anhand von Best-Practice-Beispielen aus unserer Region und in der Diskussion, welche Lösungen Unternehmen für diese Herausforderungen gefunden haben.
+++ Geschäftsreisen ins Ausland +++
(vom 10. November)
Ab heute gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Corona-Einreiseverordnung. Zweitens: Auch Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten können jetzt den KfW-Schnellkredit beantragen.
+++ Novemberhilfe +++ Mehrwertsteuer 2021 +++ Ausbildungsprämie +++
(vom 06. November)
das Bundesfinanzministerium hat jetzt eine Frage-Antwort-Seite zu der "Novemberhilfe" aufgesetzt. Dort finden Sie auch ein Beispiel für die Abgrenzung der jeweiligen Einnahmen im Fall der Sonderregelung für die Gastronomie (Außer-Haus-Verkauf vs. reguläres Geschäft im Vorjahr).
Mittlerweile neigt sich auch das Jahr langsam dem Ende zu und damit naht auch die Rückkehr zu den alten Mehrwertsteuersätzen. Sollte es nicht doch noch zu einer ja durchaus diskutierten Verlängerung der temporären Absenkung kommen („ Welt“), informiert die IHK Köln in einem kostenpflichtigen Webinar Anfang Dezember über das, was bei der Rückumstellung beachtet werden sollte. Auch um weitere Änderungen bei der Umsatzsteuer im kommenden Jahr wird es dann gehen. Hier geht’s zur Anmeldung.
Neu ist eine Plattform des Bundeswirtschaftsministeriums zur Beschaffung von Schutzausrüstung und auch, dass Ausbildungsbetriebe ab November eine Prämie für Auftrags- und Verbundausbildung in Höhe von 4.000 Euro beantragen können.
Darüber hinaus gilt in Brühl in zwei öffentlichen Bereichen eine Maskenpflicht. Über solche lokalen Maßnahmen können Sie sich grundsätzlich auf der Seite Ihrer jeweiligen Kommune informieren. Einen Überblick über deren Informationsseiten finden Sie hier.
Hier finden Sie aktuelle Informationen im Umgang mit der Corona-Situation für die Stadt Frechen.
+++ Klage gegen Sonntagsöffnungen +++ Finanzielle Unterstützung für betroffene Betriebe +++ Einnahmen durch "Außer-Haus"-Verkauf +++ Änderungen der Corona-Verordnung +++
(vom 05. November)
Verdi hat Klage gegen die Regelung zu verkaufsoffenen Sonntagen in der Corona-Schutzverordnung des Landes eingereicht. Sobald das Oberverwaltungsgericht darüber entschieden hat, informieren wir Sie.
Finanzielle Unterstützung für betroffene Betriebe
Die Bundesregierung hat bekanntlich vor dem jüngsten Teil-Lockdown mitgeteilt, jene Betriebe, die Umsatzausfälle durch die verschärften Corona-Beschränkungen erleiden, unterstützen zu wollen ("Novemberhilfe"). Langsam kristalliert sich genauer heraus, wie: Antragsberechtigt sollen neben den direkt Betroffenen auch jene Unternehmen sein, die "nachweislich und regelmäßig" mindestens 80 Prozent ihres Umsatzes durch Geschäftsbeziehungen zu direkt Betroffenen erzielen.
Geplant sind auch Ausnahmeregelungen für Solo-Selbständige sowie für Unternehmerinnen und Unternehmer, die erst nach Herbst 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben. Nach aktuellem Kenntnisstand sollen die Anträge wie beim Verfahren zur Überbrückungshilfe (digital unter Einbeziehung eines Steuerberaters) gestellt werden können. Anträge sollen ab Ende November möglich sein. Sobald wir Genaueres wissen, teilen wir es Ihnen natürlich mit.
Ergänzend zur „Novemberhilfe“ erwarten wir übrigens Änderungen im Bereich der KfW Produkte "KfW-Sonderprogramm" und "KfW-Schnellkredit", über die wir nach Veröffentlichung informieren werden.
Einnahmen durch "Außer-Haus"-Verkauf
Klargestellt hat die Bundesregierung auch den Umgang mit "Außer-Haus"-Erlösen von Gastronomiebetrieben. Ihr Entschädigungsanspruch wird allein nach dem Umsatz berechnet, den sie im November 2019 an den Restauranttischen erzielt haben. Sie dürfen Laufkundschaft in unbegrenztem Umfang bedienen, ohne dass sich dadurch ihr Anspruch verringert. Ähnliches gilt für Hotels, die in diesem Monat nur noch Geschäftsreisende beherbergen dürfen. Solange sie damit nicht mehr als 25 Prozent des Umsatzes aus dem November 2019 generieren, bleibt ihr Anspruch ungeschmälert.
Änderungen der Corona-Verordnung
Bitte beachten Sie auch die jüngsten Änderungen der Corona-Schutzverordnung, die heute in Kraft getreten sind. Wochenmärkte mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs sind erlaubt (§11 Absatz 2). Im Außer-Haus-Verkauf und der Lieferung im Bereich der Gastronome dürfen nicht nur Speisen, sondern auch Getränke verkauft werden (§ 14 Absatz 2).
+++ Erleichterung des Zugangs für Überbrückungshilfe +++ Geschäftsreisen in Risikogebiete +++
(vom 18. September)
Die Überbrückungshilfe soll nicht nur über den September hinaus verlängert, der Zugang soll gleichzeitig deutlich erleichtert und die Fördersätze sollen teilweise erhöht werden. Das geht aus einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums hervor. Damit greift das Ministerium die Hinweise auf die zu hohen Hürden auf, die die IHK-Organisation öffentlich und im Gespräch mit dem Ministerium kommuniziert hat. Bisher ist die Überbrückungshilfe wegen der hohen Hürden nur schwach nachgefragt worden. Laut Bezirksregierung sollen die neuen Hilfen spätestens ab Mitte Oktober beantragt werden können.
Gute Nachrichten gibt es indes für Geschäftsreisende: Nach einer Geschäftsreise in ein Risikogebiet muss man nicht zwangsläufig in Quarantäne. Die Corona-Einreiseverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht Ausnahmen für zwingend erforderliche, unaufschiebbare Geschäftsreisen mit einer Dauer von bis zu fünf Tagen vor. Mehr über die Regeln für Geschäftreisende erfahren Sie auf der Internetseite der IHK Köln.
+++ Verlängerung Corona-Schutzverordnung +++
(vom 16. September)
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Gültigkeit der Corona-Schutzverordnung von Anfang September um zwei Wochen bis einschließlich 30. September verlängert. Änderungen gibt es nur bei Sportveranstaltungen. Ab dem 16. September sind bei Sportveranstaltungen wieder mehr als 300 Zuschauer zugelassen. Voraussetzung ist ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept. Bei mehr als 1.000 Zuschauern gilt – wie auch bei sonstigen Veranstaltungen – eine Obergrenze von einem Drittel der Kapazität der Sportstätte.
+++ Förderprogramme für Gastgewerbe +++ Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht +++ Pfändung von Corona-Soforthilfe wegen alter Schulden unzulässig +++
(vom 04. September)
Das Gastgewerbe leidet in besonderem Maße unter der Corona-Krise. Mithilfe dieser neuen Broschüre können sich betroffene Betriebe schnell und einfach einen Überblick über mögliche Unterstützungs- und Förderprogramme verschaffen.
Darüber hinaus hat die IHK Köln noch zwei kurze Meldungen für Sie, die Ihnen womöglich schon durch die Presseberichterstattung geläufg sind. 1. Die Aussetzung der Pflicht zum Insolvenzantrag ist verlängert worden. 2. Die Corona-Soforthilfe darf nicht gepfändet werden.
+++ Spitzentreffen Bund und Länder +++
(vom 28. August)
Gestern haben sich seit längerem wieder die Spitzen von Bund und Ländern in Sachen Corona getroffen. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Vereinbarung. In der Vereinbarung heißt es unter anderem, "Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, sollen mindestens bis Ende Dezember 2020 nicht stattfinden".
Wie die angedachten Regelungen aber genau interpretiert werden, muss erst noch auf Länderebene definiert werden. Die aktuell gültige Corona-Schutzverordnung des Landes NRW läuft am Montag aus. Wie es in NRW weitergeht, erfahren wir also erst, wenn die neue Verordnung vorgestellt wird. Wie bislang wird es bei der Umsetzung im Detail auch wieder auf die Kommunen ankommen.
Zu guter Letzt noch ein Hinweis zur Überbrückungshilfe. Nach unserer Kenntnis haben die Bezirksregierungen mit der Auszahlung der Mittel begonnen.
+++ Fortführung der Corona-Maßnahmen +++
(vom 27. August)
Der "Koalitionsauschuss", also das informelle Gremium von CDU/CSU und SPD zur Koordination der Arbeit der Großen Koalition, hat eine Vereinbarung zur Fortführung der Corona-Maßnahmen vorgestellt. Das Wichtigste in Kürze: Die derzeitige Regelung zum Kurzarbeitergeld soll bis Ende 2021 verlängert werden. Das Überbrückungshilfe-Programm des Bundes wird bis Ende dieses Jahres verlängert, genauso der erleichtere Zugang in das Grundsicherungssystem. Ebenfalls verlängert wird für überschuldete Unternehmen die Aussetzung der Pflicht zum Insolvenzantrag.
+++ Abrechnungsverfahren zur Soforthilfe +++ Standards beim grenzüberschreitenden Reiseverkehr +++ Wirtschaftsstabilisierungsfonds +++
(vom 19. August)
Nachdem das Land Nordrhein-Westfalen Mitte Juli das Abrechnungsverfahren zur Soforthilfe unterbrochen hatte, hat die Landesregierung nun die Wiederaufnahme des Verfahrens angekündigt. Die Soforthilfeempfänger sollen ab Anfang/Mitte Oktober angeschrieben werden. Auch diejenigen, die bereits kontaktiert worden sind oder sogar bereits Zuschüsse zurückgezahlt haben, werden erneut angeschrieben. Laut Landeswirtschaftsminister sind für das neue Verfahren mehrere Erleichterungen für die Zuschussempfänger vorgesehen. Welche das sind, erfahren Sie auf der Internetseite der IHK Köln. Eine erste Einordnung der Präsidentin der IHK Köln finden Sie hier.
Der Europäische Rat hat sich derweil auf einheitliche Standards beim Gesundheitsschutz im grenzüberschreitenden Reiseverkehr verständigt. Sie sollen helfen, das Vertrauen der Reisenden in den Öffentlichen Personenverkehr wieder zu stärken.
Zuletzt noch ein Link zum neuen „ Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ des Bundes, der allerdings nur großen Unternehmen oder aus Sicht des Bundes besonders wichtigen offensteht. Wenn Sie Fragen zur Finanzierung Ihres Unternehmens in der Corona-Krise haben, steht Ihnen übrigens weiterhin der IHK-Service Finanzierung zur Verfügung.
+++ Verlängerung CoronaSchVo +++ Webinar zu Existenzsicherung +++ Steuerfreie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld +++
(vom 11. August 2020)
Die derzeit geltende Corona-Schutzverordnung läuft mit dem heutigen Tag aus. Wie erwartet, werden die Regelungen jedoch in der neuen Verordnung, die bis zum 31. August gilt, größtenteils beibehalten und nur in Nuancen verändert. Sieht man von Verkehsbetrieben ab (ein Maskenverstoß im ÖPNV wird ab sofort mit einem Bußgeld bestraft), gibt es laut Landesregierung keine Neuerungen, die Unternehmen unmittelbar betreffen.
Zwei weitere Neuigkeiten: Auch in bei den IHK-Mitgliedern kämpfen leider Betriebe mit Zahlungsschwierigkeiten. Diese möchte die IHK Köln auf das regelmäßiges Beratungsangebot und ein Webinar zu Existenzsicherung und insolvenzrechtlichen Chancen in der Corona-Krise hinweisen.
Eine Information für Betriebe, die Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Kurzarbeit einen Zuschuss gezahlt haben: Diese Zuschüsse sind nun rückwirkend steuerfrei gestellt worden.
+++ Ausbildungsprämie +++
(vom 04. August 2020)
Dass sie kommt, war schon länger klar, jetzt aber können Ausbildungsbetriebe die Ausbildungsprämie auch beantragen. Wie das geht, erfahren Sie auf der Internetseite der IHK Köln. Natürlich berät die IHK Sie auch gerne, wenn Sie Fragen zur Beantragung haben.
+++ Erklärvideo Überbrückungshilfe +++
(vom 20. Juli)
In den vergangenen Wochen dürften Sie oder Ihre Beschäftigten sich intensiv mit der Mehrwertsteuerumstellung beschäftigt haben. In sechs Monaten – nach Ablauf der Befristung – müssen Sie aber leider schon wieder alles rückgängig machen. In einem kostenlosen Webinar zeigen wir Ihnen, wie Sie am besten durch diesen Umstellungsmarathon kommen und was Sie dafür beachten müssen.
Zusätzlich zu dem eigenen Informationsangebot der IHK zur neuen Überbrückungshilfe möchten wir Sie auch auf dieses Video der Steuerberaterkammer Düsseldorf hinweisen. Es bietet 25 Minuten geballtes Steuerberater-Wissen zu dem neuen Unterstützungsprogramm.
+++ Rückmeldeverfahren für Soforthilfe gestoppt +++
(vom 15. Juli)
Das Land hat das Rückmeldeverfahren vorerst unterbrochen. Mit dem Bund sollen nun mehrere Punkte geklärt werden. Unterschiedliche Auffassungen hatte die Landesregierung allerdings auch schon zu Beginn der Krise mit dem Bund (der die Hilfen finanziert) diskutiert, damals in Sachen Lebenshaltungskosten der Solo-Selbständigen. An der Position der Bundesregierung geändert hatte sich durch diese Gespräche aber letztlich nichts. Insofern muss abgewartet werden, was sich jetzt ergibt. Sobald wir mehr wissen, werden wir Sie informieren. Wenn Sie Fragen haben, wie Sie als Zuschussbezieher mit dem Stopp umgehen sollten, schauen Sie gerne auf der Seite der IHK nach.
+++ Verlängerung Corona-Schutzverordnung +++ Aufschub bei Umstellung von Registrierkassen +++ Soforthilfe NRW: Phishing Attacke +++ Checkliste Umsatzsteuersenkung +++
(vom 13. Juli)
Die Landesregierung plant, die geltende Corona-Schutzverordnung bis zum 11. August zu verlängern. Dafür will sie sie an einigen Stellen leicht modifizieren. Feste wie Hochzeiten sollen mit bis zu 150 Personen gefeiert werden dürfen, wenn sichergestellt ist, dass alle Kontakte nachverfolgbar sind. Gleiches gilt für Beerdigungen. Bei Kultur- und sonstigen Veranstaltungen wird außerdem der Schwellenwert, ab dem ein Hygienekonzept vorgelegt werden muss, von 100 auf 300 Personen angehoben. Das Gesundheitsministerium muss die entsprechende Verordnung noch ausarbeiten.
Die Finanzminister aus Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg und Niedersachsen haben gemeinsam beschlossen, Unternehmen bei der technischen Umstellung der Kassensysteme mehr Zeit zu geben. Das Bundesfinanzministerium verlangt eigentlich, dass Firmen bis Ende September manipulationssichere technische Sicherheitssysteme (TSE) in ihre Registrierkassen einbauen. Allerdings haben viele Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie und der Umstellung der Kassen auf die neuen Umsatzsteuersätze zeitliche damit Probleme. Die Länder schaffen deshalb jetzt eigene Härtefallregelungen, um die Frist in geeigneten Fällen bis zum 31. März 2021 zu verlängern.
Abschließend noch zwei weitere Hinweise: Der Bund warnt vor gefälschten Mails und Internetseiten im Zusammenhang mit der Überbrückungshilfe. Wie immer bei diesen Meldungen gilt - vorsichtig sein im Netz. Und: Die Mehrwertsteuer ist nun knapp zwei Wochen reduziert. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie bei der Umstellung alles beachtet haben, gehen Sie doch einfach die Checkliste der IHK Köln durch.
+++ NRW-Soforthilfe 2020 Rückmeldeverfahren +++ Mehrwertsteuersenkung +++
(vom 07. Juli)
Mittwoch, 08. Juli 2020 soll die Registrierungsseite für die Überbrückungshilfe freigeschaltet werden. Diese ist nur für beauftragte Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer vorgesehen. Den Überblick zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite der IHK zu Köln. Wenn Sie vor der Beauftragung eines Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers erfahren wollen, ob Sie überhaupt Zuschüsse in Anspruch nehmen dürfen, können Sie das mithilfe des IHK-Überbrückungshilfe-Rechners.
Zur Abrechnung der Soforthilfe hat die IHK zu Köln bereits in einer vorherigen Mail informiert. Jetzt hat das Land auch ein Erklärvideo dazu bereitgestellt.
Abschließend noch ein Hinweis zur Mehrwertsteuer: Laut Bundesfinanzministerium kann der Leistungsempfänger bei Leistungen, die im Monat Juli 2020 erbracht werden, auch eine noch mit 19 bzw. sieben Prozent ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Voraussetzung ist, dass diese Umsatzsteuer beim Finanzamt angemeldet und bezahlt worden ist.
+++ Mehrwertsteuersenkung +++ Überbrückungshilfe +++ Abrechnung Soforthilfe +++
(vom 01. Juli)
Es erwarten Sie ein neuer Monat, neue Informationen - und seit heute auch neue Mehrwertsteuersätze. Angesichts der hohen Nachfrage hier daher zunächst noch einmal der Hinweis auf der Übersichtsseite der IHK Köln in Sachen Mehrwertsteuersenkung.
Zu den Neuigkeiten: Es gibt jetzt mehr Informationen zur geplanten Überbrückungshilfe, die auf das ausgelaufene Soforthilfeprogramm folgt. Auf der Seite des NRW-Wirtschaftsministeriums finden sie erste "Eckpunkte". Weitere Informationen sollen am 6. Juli eingestellt werden. Dann sollen sich auch die Steuerberater über eine Verfahrensplattform registrieren lassen und ab dem 8. Juli Unternehmen und Solo-Selbstständige über ihren Steuerberater Anträge zu den Überbrückungshilfen stellen können.
Ministerpräsident Armin Laschet und Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen haben heute das "NRW-Stärkungspaket 'Kunst und Kultur'" vorgestellt. Es sieht ein Stipendienprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler in Höhe von 105 Millionen Euro sowie einen Stärkungsfonds für Kultureinrichtungen in Höhe von 80 Millionen Euro vor ( Pressemitteilung des Landes).
Das Land hat heute außerdem die ersten Schreiben zur "Abrechnung" der Soforthilfe verschickt. Sukzessive werden jetzt alle Soforthilfe-Empfänger angeschrieben. Das erwartet Sie, wenn Sie den Zuschuss in Anspruch genommen haben.
Welche Folgen die zahlreichen Corona-Sonderregelungen auf die Lohnsteuerabrechnung haben, erfahren Sie in einem Webinar der IHK Köln am 13. Juli.
Und noch ein kleiner Nachtrag: Die aktuell geltende Corona-Schutzverordnung ist bis zum 15. Juli verlängert worden, sie wäre sonst heute ausgelaufen.
+++ Überprüfung der Verwendung der Soforthilfe +++ Ausbildungsprämie +++
1. Thema - Finanzhilfen: NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart hat heute offiziell mitgeteilt, wie das Land die Verwendung der Soforthilfe überprüfen will. Was genau geplant ist und warum Sie demnächst einen Brief erhalten, wenn Sie Soforthilfe-Empfänger sind, hat die IHK hier zusammengefasst. Darüber hinaus hat Minister Pinkwart weitere Details zur Beantragung der angekündigten "Überbrückungshilfe" bekannt gegeben, die auf das Soforthilfeprogramm folgen soll.
2. Thema - Ausbildungsprämie: Alles, was zum jetzigen Zeitpunkt über die Prämie für Ausbildungsbetriebe bekannt ist, können Sie auf der Seite der IHK Köln nachlesen. Und falls Sie noch neue Auszubildende suchen, melden Sie Ihre Stellen gerne bei unserer Ausbildungshotline an. Das Angebot startet nächste Woche und bringt "auf den letzten Drücker" Betriebe und Jugendliche zusammen.
+++ Landesregierung ergänzt Bundesprogramm +++ Vorteile unter anderem für Solo-Selbstständige und Freiberufler ++ Hinweis für Betriebe in Kurzarbeit +++
(vom 24. Juni)
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat Konjunkturmaßnahmen ("Nordrhein-Westfalen-Programm") präsentiert, die die jüngst vorgestellten Pläne des Bunds umsetzen bzw. ergänzen. So will das Land u.a. zusätzlich 300 Millionen Euro für jene Soloselbständigen und Freiberufler aufwenden, die die neuen Überbrückungsgelder des Bundes beziehen werden. Nach unseren vorläufigen Informationen soll diesen damit ermöglicht werden, je Monat 1000 Euro des Zuschusses für die Lebenshaltungskosten zu verwenden.
Ein Hinweis für Betriebe in Kurzarbeit: Anträge auf die Erstattung der im Monat März in Vorleistung erbrachten Lohnersatzleistung müssen bis zum 30. Juni bei den Agenturen für Arbeit eingereicht werden.
+++ Mehrwertsteuersenkung +++ Neuigkeiten für Veranstaltungsbranche +++ europäischen Geschäftsverkehr +++
(vom 18. Juni)
Die gesetzliche Grundlage fehlt noch, aber die Mehrwertsteuerabsenkung zum 1. Juli wird kommen. Für den Einzelhandel haben wir zusammengefasst, wie Sie einen pauschalen Preisnachlass umsetzen können, wenn Sie die Absenkung an Ihre Kunden weitergeben wollen.
Keine erfreulichen Nachrichten gab es am gestrigen Mittwoch aus Berlin für die Veranstaltungsbranche. Bund und Länder wollen das Verbot von Großveranstaltungen bis Oktober aufrechterhalten. Das betrifft de facto allerdings vor allem Ereignisse wie das Oktoberfest, Musikfestivals oder Profifußballspiele. Denn eine in Stein gemeißelte Definition von "Großveranstaltungen" gibt es nicht. Dass in der Kölner Lanxess-Arena am Samstag vor immerhin 850 Zuschauern das erste Konzert seit Beginn der Corona-Krise stattfinden wird, zeigt, dass im Vergleich zu den vergangenen Monaten schon wieder mehr möglich ist, auch wenn das natürlich noch lange kein Zurück zur "Normalität" ist.
Lockerungen gab es diese Woche für den europäischen Geschäftsverkehr. Seit dem 15. Juni sind Reisen aus Deutschland in fast die gesamte EU wieder ohne Auflagen möglich. Spanien zieht am 21. Juni nach. Damit entfallen auch die bisherigen Einschränkungen für Geschäftstermine oder die Erbringung von Dienstleistungen. Erhebliche Hemmnisse oder Einreiseverbote gibt es aber weiterhin häufig bei Reisen ins Nicht-EU-Ausland. Auch nach Großbritannien und Norwegen sind Reisen weiterhin nur unter Auflagen oder gar nicht möglich. Die IHK Köln berät Sie gerne zu Einreisebeschränkungen, Quarantäneregeln, Rückreisebestimmungen, Entsendevorschriften und Reisewarnungen.
+++ Mehrwertsteuersenkung +++
(vom 15. Juni 2020)
Zur geplanten temporären Mehrwertsteuersenkung ab dem 1. Juli hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mitgeteilt, dass Handelsbetriebe und Dienstleister einen pauschalen Rabatt an der Kasse gewähren dürfen und nicht sämtliche Preisauszeichnungen über Nacht ändern müssen. Das dürfte auch nötig sein, denn das neue Corona-Steuerhilfegesetz wird wohl erst in den letzten Junitagen verabschiedet werden.
Wichtig: Wenn Sie die Mehrwertsteuersenkung an ihre Kunden weiterreichen wollen, sollten Sie auf Ihre Werbeaussagen achten. Beispiel: Ein Produkt wird am Regal zu einem Preis von 119,00 Euro angeboten. Der auf das Produkt angewendete reguläre Mehrwertsteuersatz beträgt 19 Prozent und ab Juli 16 Prozent. An der Kasse wird das Produkt also für 116,00 Euro in Rechnung gestellt. Der so gewährte Rabatt in Höhe von drei Euro entspricht dann "nur" einer Preisreduzierung von 2,521 Prozent. Die Werbung "3 Prozent Rabatt wegen der Mehrwertsteuersenkung" wäre daher irreführend.
+++ Überkompensation durch Soforthilfe +++
(vom 15. Juni 2020)
Zusätzliche Verwaltungsarbeit steht auch den Empfängern von Soforthilfe bevor: Das Landeswirtschaftsministerium will diese Ende Juni auffordern, darzulegen, ob für sie eine „Überkompensation“ vorliegt oder nicht – sprich, ob sie die Mittel der Corona-Soforthilfe auch tatsächlich in voller Höhe für ihre unternehmerische Tätigkeit benötigt haben. Dafür sollen die Zuschussempfänger einen Vordruck ausfüllen, den alle in einem gesonderten Schreiben (mit Ausfüll-Anleitung) erhalten sollen. Die entsprechenden Nachweise sollen 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Wir wissen, dass sich den Soforthilfeempfängern dazu nun womöglich einige Frage stellen. Das Problem: Die Details zum Inhalt des Vordrucks und zum genauen Ablauf sind leider noch nicht bekannt. Wir informieren Sie, sobald wir mehr wissen.
+++ Konjunkturpaket +++
(vom 05. Juni 2020)
Die Bundesregierung hat am Mittwoch ein Konjunkturpaket vorgestellt. Es umfasst 57 Punkte und soll den Bund bis zu 130 Milliarden Euro kosten. Die bereits bekannten und für die regionale Wirtschaft wichtigsten Punkte - von neuen Zuschüssen über Steuererleichterungen bis hin zur Prämie für Ausbildungsbetriebe - hat die IHK zu Köln auf dieser Seite für Sie zusammengefasst (die entsprechende Pressemitteilung dazu finden Sie hier).
+++ Soforthilfeprogramm läuft aus +++
(29. Mai 2020)
Das Soforthilfeprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen läuft am Sonntag, 31. Mai aus. Unternehmen, die unabhängig davon weiterhin Liquiditätsbedarf haben, berät die IHK fortan im Rahmen ihres neuen Angebots " IHK-Dienst Finanzierung". Zum Beispiel zum neuen Angebot der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen für Kleinbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten, das eine 100-prozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank vorsieht. Vorzeitig eingestellt hat dagegen der Bund das Sonderprogramm für die Förderung externer Beratungsdienstleistungen.
+++ Prämie für Unternehmen, die Auszubildende übernehmen +++
(27. Mai 2020)
Die „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ (die IHK Köln ist über die Dachorganisation DIHK vertreten) hat mit der Bundesregierung verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Betrieblichen Ausbildung vereinbart. So sollen u.a. Betriebe, die in diesem Jahr Auszubildende aus insolventen Ausbildungsbetrieben übernehmen, eine Prämie erhalten.
+++ Arbeitsschutzstandards für verschiedene Branchen +++
(27. Mai 2020)
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat kürzlich einen Corona-Arbeitsschutzstandard vorgelegt. Die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger arbeiten aktuell an Konkretisierungen. Einen Überblick über verschiedene Branchen – vom Podologen über die Industrie bis hin zur Gebäudereinigung – finden Sie auf dieser Seite.
+++ Soforthilfe darf für Lebensunterhalt verwendet werden +++
(12. Mai 2020)
Nach vielen Wochen der Unsicherheit hat Landeswirtschaftsminister Andreas Pinkwart heute eine gute Nachricht für viele Soloselbständige bekannt gegeben: Ein Teil der Soforthilfe darf nun doch für den Lebensunterhalt verwendet werden! Wer im März oder April einen Förderantrag gestellt und keine Grundsicherung in Anspruch genommen hat, darf von der Soforthilfe einmalig 2000 Euro für den Lebensunterhalt verwenden.
+++ Lockerungen in der Gastronomie +++
(07. Mai 2020)
Landeswirtschaftsminister Andreas Pinkwart hat am 07. Mai auf einer Pressekonferenz weitere Einzelheiten zu den angekündigten Lockerungen in der Gastronomie mitgeteilt: Gastronomiebetriebe, die am Montag wieder öffnen dürfen, müssten dafür u.a. folgendes beachten:
- Personen aus zwei Haushalten können an einem Tisch Platz nehmen, ohne Begrenzung der Personenzahl.
- Tische/Stühle müssen 1,5 Meter von anderen Tischen und deren Bestuhlung entfernt stehen.
- Eine Platzanweisung und Erfassung der Daten der Besucher ist erforderlich.
- Die Tische müssen vor der Nutzung durch andere Gäste desinfiziert werden.
+++ Neue Betrugsmails zum Soforthilfeprogramm im Umlauf +++
(04. Mai 2020)
Das Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen warnt erneut vor betrügerischen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Soforthilfe-Programm des Landes. So seien derzeit Mails im Umlauf, in denen die Adressaten gebeten werden, Daten an ihr Finanzamt zu übermitteln. Dabei handelt es sich nicht um eine offizielle E-Mail des Landes, sondern um Betrug! Die Absenderadresse der Fake-Mail endet auf @nrw.de.com. Offizielle Mailadressen der Landesregierung enden dagegen stets auf @nrw.de.
Die Pressemitteilung des Wirtschaftsministerium finden Sie hier.
Beachten Sie auch die Infoseite der IHK Köln zur Datensicherheit und gefälschten Mails.
+++ Häufige Fehler bei der Beantragung der Soforthilfen +++
(27. April 2020)
Bei der Beantragung der Soforthilfen gibt es manche Fallstricke. Mit diesen Tipps aus der Beratungspraxis der IHK und den Hinweisen der Bezirksregierung lassen sich Fehler vermeiden.
Hier geht es zur Liste.
Rhein.Erft Bleibt Bunt
1. Was ist das Besondere an Rhein-Erft Bleibt Bunt?
Es bestehen bereits viele gute Plattformen, zum Beispiel Frechen.Handelt oder frechen.hältabstand. Hier können sich Unternehmen, Dienstleister, Gastronomen, Selbstständige und Co. kostenlos eintragen, ihr aktuell verfügbares Angebot sichtbar machen und Kontaktdaten zur Verfügung stellen.
Auf der neuen Plattform Rhein-Erft Bleibt Bunt können die selben Zielgruppen Gutscheine verkaufen. Dabei ist die Registrierung kostenlos und die Erlöse des Gutscheins fließen zu 100 % an das Unternehmen. Die Gutscheine können eingelöst werden, wenn das Geschäft wieder eröffnet.
2. Vorteile für Unternehmen
Das Angebot ist komplett kostenlos. Durch den Verkauf von Gutscheinen können Unternehmen Cashflow generieren, welcher durch die Schließung oder massiven Einschränkungen weggebrochen ist.
3. Vorteile für Kunden
Der Gutscheinkauf trägt dazu bei, das jeweilige Unternehmen in der Corona-Krise zu unterstützen oder sogar vor der Existenzbedrohung zu schützen. Die Initiative Rhein-Erft Bleibt Bunt möchte eine Plattform der Solidarität bieten, damit unsere Innenstädte auch in Zukunft noch bunt und lebendig bleiben.
4. Hat die Stadt Frechen an der Plattform mitgearbeitet?
Rhein-Erft Bleibt Bunt ist ein Projekt von Railslove in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH und dem Bundesverband Mittelständische Wirtschaft.
Die Stadt Frechen hat sich an den Projektkosten beteiligt und ist somit, wie Hürth, Wesseling, Kerpen, Erftstadt und Bergheim Unterstützer.
5. Wie funktioniert's?
- Geschäftsführende registrieren sich und werden verifiziert
- Gutscheine für Produkte einstellen
- Leute aus Frechen und Umgebung können die Gutscheine kaufen
- Das Geld wird zu 100 % an den Gutschein-Anbieter weitergegeben
- Gutscheine können eingelöst werden, wenn Geschäft wieder öffnet
6. Wieso ist das Angebot kostenlos?
Rhein.Erft Bleibt Bunt ist ein gemeinnütziges Projekt. Jeder arbeitet ehrenamtlich daran und verdienen nicht an dem Gutscheinverkauf.
7. Noch Fragen?
Das Team der Wirtschaftsförderung steht gerne für Fragen und Anregungen bereit.
Informationen zu weiteren Förderprogrammen
Eine gute Übersicht über weitere Förderprogramme finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.
Zahlungserleichterungen für städtische Steuer- und Gebührenforderungen
Diverse weitere Informations- und Unterstützungsmöglichkeiten:
Bei wichtigen Fragen oder Anliegen können sich Unternehmen gerne telefonisch oder per E-Mail an unsere Wirtschaftsförderung wenden.
Kontakt
Ort
Vera Borchard
Wirtschaftsförderin
Raum 314
Rathaus Stadt Frechen
Johann-Schmitz-Platz 1-3
50226 Frechen
Barrierefreier Zugang
WC
Zentraler Omnibusbahnhof
Buslinien 145, 710, 731, 783, 960, 964, 965, 976, 977, 980
Straßenbahnlinie 7
Haltestelle Rathaus