Wenn Sie für die Gartenbewässerung größere Mengen an Frischwasser benötigen, besteht die Möglichkeit, diese Menge als Abzugsmenge bei der Schmutzwassergebühr geltend zu machen. Hierfür ist die Installation eines separaten Wasserzählers erforderlich.
Dies gilt allerdings nicht für die Befüllung eines Pools.
Weitere Informationen hierzu sowie den Antrag „Anmeldung eines Wasserzählers für die Gartenbewässerung“ erhalten Sie bei der Abteilung Steuern und Abgaben.