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Haushalte für Einkommens- und Verbrauchsstichprobe gesucht

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist die größte freiwillige Haushaltserhebung der amtlichen Statistik. Sie wird alle fünf Jahre durchgeführt, zuletzt 2018. Durch die EVS erfährt man, wie viel Geld den Haushalten in Deutschland zur Verfügung steht und wofür sie es ausgeben.

Wofür und wie viel Geld geben die Menschen in Nordrhein-Westfalen aus? Wie hoch sind die Ausgaben für Lebensmittel, Wohnen, Verkehr und andere Dinge? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). Unter dem Motto „Wo bleibt mein Geld?“ führen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder von Januar bis Dezember 2023 die nächste Einkommens- und Verbrauchsstichprobe durch. Dafür werden für Nordrhein-Westfalen rund 18 000 Haushalte gesucht. Die Ergebnisse der EVS bilden eine wichtige Grundlage für politische und gesellschaftliche Entscheidungen wie zum Beispiel für die Festsetzung von finanziellen Unterstützungsleistungen oder für die Berechnung der Inflationsrate.

Die Teilnahme an der EVS lohnt sich auch für die Haushalte. Sie verschaffen sich einen guten Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben. Darüber hinaus erhält jeder Haushalt als Dankeschön eine Geldprämie von mindestens 100 Euro. Familien mit minderjährigen Kindern bekommen zusätzlich 50 Euro. Haushalten, die zufällig für die zweiwöchige Feinaufzeichnung von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren ausgewählt werden, wird dafür nochmals 25 Euro ausbezahlt. Somit ist es möglich, bis zu 175 Euro für die Teilnahme an der EVS 2023 zu erhalten.

Ganz bequem können die Einnahmen und Ausgaben in einer App – auch von unterwegs – dokumentiert werden. Die „klassische“ Teilnahme über Papierfragebogen ist ebenfalls möglich. Jeder Haushalt dokumentiert drei Monate lang seine Ausgaben zum Beispiel für Lebensmittel, Bekleidung und Freizeit. Darüber hinaus werden unter anderem Fragen zum Haushalt, der Wohnsituation, der Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern, der Vermögenssituation sowie den Haushalts- und Personeneinkommen gestellt.

Aus allen angemeldeten Haushalten werden nach einem vorgegebenen Quotenplan die teilnehmenden Haushalte ausgewählt. Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik sind der Datenschutz und die Geheimhaltung umfassend gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Statistische Ämter des Bundes und der Länder
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