Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürfen Jugendliche daher erst beschäftigen oder ausbilden, wenn ihnen zuvor eine ausgefüllte ärztliche Bescheinigung über die erfolgte Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung des Jugendlichen vorliegt.
Seit Oktober 2023 ist der Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) digital: Die Einführung des neuen digitalisierten Verfahrens führt zu einer erheblichen Entlastung von Jugendlichen, Eltern und anderen Personensorgeberechtigten, Verwaltung und Ärzteschaft in Nordrhein-Westfalen. Jugendliche können den UBS ganz einfach und schnell alleine oder gemeinsam mit ihren Eltern oder anderen Personensorgeberechtigten ausfüllen. Anleitungen und Erklärvideos dazu gibt es unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de (Öffnet in einem neuen Tab).
Sollte es trotzdem noch individuelle Fragen zum Ablauf oder Schwierigkeiten bei der Beantragung geben, unterstützt und berät die zuständige Behörde am Wohnort der Jugendlichen. Falls Betroffene in Frechen wohnen, können sie sich gerne an das Bürgeramt der Stadt Frechen unter Telefon 02234/ 501-1600 oder per E-Mail an buergeramtstadt-frechende wenden.
Wenn die Online-Beantragung abgeschlossen ist, erhalten die Jugendlichen ihren UBS und eine individuelle UBS-ID direkt aufs Smartphone. Diese müssen dann nur noch beim Termin der Ärztin oder dem Arzt vorgelegt werden. Die Ärztin oder der Arzt für die Untersuchung kann frei gewählt werden. Die Erstuntersuchung muss innerhalb der letzten 14 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgt sein. Vor dem Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres muss eine Nachuntersuchung durchgeführt werden, sofern die/der Jugendliche dann noch nicht volljährig ist. Die Kosten der Untersuchung werden durch das Land Nordrhein-Westfalen getragen.