Die Nutzung der Tiefgarage erfolgt auf eigene Gefahr, bleibt aber kostenlos. Die Stadtverwaltung schließt zudem eine Haftung bei Beschädigung von Fahrzeugen durch verunreinigtes, herabtropfendes Wasser aus. Öffentlich genutzt werden kann die Garage des Rathauses außerhalb der Öffnungszeiten am Freitag von 15 bis 19 Uhr und am Samstag von 9 bis 15 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten bleibt die Tiefgarage geschlossen, die Nutzerinnen und Nutzer gelangen dann nicht mehr zu ihren Fahrzeugen.
Öffnung für die Öffentlichkeit in der Mitarbeitendentiefgarage
Nach der Schließung des Parkhauses Josefstraße stellt die Stadtverwaltung Frechen zusätzlichen Ersatzparkraum zur Verfügung. Daher wird die Mitarbeitendentiefgarage des Rathauses, Einfahrt Dr. Tusch-Straße 1, für die Öffentlichkeit ab Freitag, 2. Februar 2024, geöffnet.