"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
… heißt es in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes und die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens sagt in § 5:
„Die Verwirklichung des Verfassungsgebotes der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Gemeinden."
Seit der Novellierung der Kommunalverfassung NRW im Oktober 1994 sind alle Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner sowie alle Kreise verpflichtet, hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.
Die Stadt Frechen hat bereits 1987 die erste hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte bestellt. Seit April 2022 bin ich mit dieser Aufgabe betraut.
Die Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten sind im §4 der Hauptsatzung der Stadt Frechen aufgeführt.
Dienstliche Stellung, interne Aufgaben und Schwerpunkte
Die Gleichstellungsbeauftragte ist fachlich direkt der Bürgermeisterin als "Sondergesetzliche Fachstelle" zugeordnet. Innerhalb der Stadtverwaltung kommt ihr eine Querschnittsaufgabe zu. Die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist eine Managementaufgabe auf der Führungsebene der Verwaltung zur Schaffung und zum Ausbau geschlechtergerechter Strukturen.
Auf meiner Agenda stehen unter anderem:
- die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- die verstärkte Partizipation von Frauen in Führungspositionen
- der Ausbau und die Förderung von alternativen, familienfreundlichen Arbeitszeit- und Arbeitsplatzmodellen (Teilzeit/Telearbeit...)
- der Ausbau und die Förderung eines spezifischen Fortbildungskonzeptes
- die Beseitigung struktureller Diskriminierungen
Gleichstellungsplan der Stadt Frechen 2020-2024
Das Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG) verpflichtet die Kommunen zur Erstellung und Fortschreibung eines Gleichstellungsplanes als wesentliches Steuerungsinstrument der Personalplanung, insbesondere der Personalentwicklung. Der Gleichstellungsplan tritt an die Stelle des bisherigen "Frauenförderplanes" und ist für einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren zu erstellen und nach Ablauf fortzuschreiben.
In den Gemeinden und Gemeindeverbänden sind die Gleichstellungspläne durch die Vertretung der kommunalen Körperschaft zu beschließen
Der Rat der Stadt Frechen hat in seiner Sitzung vom 23. Juni 2020 die Fortschreibung des bisherigen Frauenförderplanes als Gleichstellungsplan für die Jahre 2020 bis 2024 beschlossen.
Gleichstellungsplan der Stadt Frechen 2020-2024
Externer Wirkungskreis
Außerhalb der Stadtverwaltung setzt die Gleichstellungsbeauftragte sich ein für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben. Zu meinen Aufgaben gehören deshalb unter anderem die Kooperationen mit Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden, Institutionen und Netzwerken. Gemeinsam mit dem Arbeitskreis „Frauen in Frechen, "FiF" bietet die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Frechen ein Veranstaltungsprogramm für Frauen in Frechen an, das in nahezu jedem Monat ein Thema aufgreift, das sich an den Lebensrealitäten von Frauen orientiert. Ob Kulturveranstaltung, wie Musik-, Theater-, Film- oder Literaturveranstaltungen, ob Kreativ- oder Style-Workshop, das Angebot will alle Frauen in ihren unterschiedlichen Lebenssituationen und Rollen ansprechen. Darüber hinaus wird es auch Veranstaltungen und Projekte zu frauenrelevanten Themen wie beruflicher Wiedereinstieg, häusliche Gewalt, Gesundheits- und Imagemanagement oder persönliche Aus- und Weiterbildung geben. Durch geeignete und ansprechende Aktionen und Aktivitäten möchte ich den Gleichstellungsgedanken in die Öffentlichkeit tragen.