Bauschutt
Mit Bauschutt bezeichnet man die Abfälle, die auf der Baustelle beim Neubau, Ausbau und beim Abbruch anfallen. Mit dem Begriff werden Aushub und Baumaterialien wie z. B. Beton, Dämmstoffe, Fliesen, Kunststoffreste oder Metallschrott bezeichnet.
Bauschutt besteht aus mineralischen Materialien und ist durch Zerkleinerung, Sortierung und Siebung verwertbar.
Zur Gruppe des Bauschutts zählt in der Regel:
Mauerwerk (klein)
reiner Beton
Straßenaufbruch (zerkleinert)
Putz- und Mörtelreste
kleinere Mengen an Sand
kleinere Mengen an Erdaushub
Ziegelsteine
Dachziegel
Kacheln und Fliesen
Reste von Porzellan, wie Waschbecken und Kloschüsseln
Bauschutt kann im Rahmen der Samstagsannahme angeliefert werden. Zu beachten ist jedoch, dass diese Anlieferung auf 2 Kubikmeter begrenzt ist. Die Gebühr wird je Liter erhoben.
Boden-, Bauschutt- und Bauteilbörse
Das Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen bietet in Zusammenarbeit mit den Kreisen und kreisfreien Städten eine gemeinsame Onlinebörse für Boden, Bauschutt und Bauteile an. Dieses Abfall-Online-Informationssystem ist unter www.alois-info.de im Internet erreichbar und bietet jedermann die Möglichkeit, kostenfrei Abfälle und nicht mehr benötigte Bauteile (z.B. alte Fenster) einzustellen. Dies kann ein kleiner Beitrag für aktiven Umweltschutz und Abfallverwertung sein.
Link zur Boden- Bauschutt- und Bauteilbörse
Bioabfälle
Unter Bioabfällen sind alle im Abfall enthaltenen biologisch abbaubaren nativ- und derivativ -organischen Abfallanteile zu verstehen, d.h. alle im Abfall enthaltenen biologisch abbaubaren organischen Abfallanteile wie z.B. alle kompostierfähigen Küchenabfälle („vor Kochtopf"), Zimmer- und Gartenpflanzen und Rasenschnitt.
Zur Entsorgung dieser Abfälle bietet die Stadt Frechen die sogenannte Biotonne an. Dieses Gefäß ist als Tonne in den Größen 120 und 240 Liter vorhanden; wahlweise auch als 660-Liter Container.
Die Abfuhr der Biotonnen erfolgt grundsätzlich 14-täglich; in den Monaten Mai bis einschl. November wöchentlich.
Auf schriftlichen Antrag erhalten Sie eine Biotonne je vorhandener Restmülltonne kostenfrei zur Verfügung. Für die Bereitstellung zusätzlicher Biotonnen wird für jeden weiteren Behälter eine zusätzliche Gebühr erhoben.
Sofern Sie schon im Besitz einer Biotonne sind und diese in eine andere Größe tauschen möchten, finden Sie hier die nötigen Formulare.
Das gehört in die Biotonne (Beispiele):
Küchenabfälle wie
- Eierschalen
- Tee-/Kaffeefilter
Gemüseabfälle wie
- Kartoffelschalen (roh)
- Zwiebelschalen
- Salat
- Gemüseputz
Obst-/Fruchtabfälle wie
- Bananenschalen
- Apfelsinenschalen
- verfaultes Obst
- Obstkerne/Nussschalen
Gartenabfälle wie
- verwelkte Blumen
- Blumenerde
- „Unkraut"
- Rasenschnitt
- Laub
Sonstiges wie
- Sägespäne (unbehandelt)
- Kleintierstreu (wenn kompostierbar
Wichtig: Keine gekochten oder gegarten Essensreste einfüllen!
Wickeln Sie alle organischen Abfälle sorgfältig in Zeitungspapier ein. Wir empfehlen auch das Vorsortiergefäß mit (Tageszeitung etc.) auszulegen. Durch diese Maßnahmen wird Feuchtigkeit gebunden und Geruchsbildung weitgehend vermieden. Dies ist besonders in der warmen Jahreszeit wichtig.
Auch wer keine Biotonne besitzt, kann über den zusätzlich angebotenen Biosack seine anfallenden biologischen Abfälle dennoch einer getrennten Erfassung zuführen. Diese Säcke erhalten Sie bei den Verkaufsstellen im Stadtgebiet und es wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.
Bitte beachten Sie jedoch, dass nur die städtischen Grünschnittsäcke mit amtlichem Aufdruck bei der Bioabfuhr eingesammelt werden. Andere kompostierbare Säcke, die z. B. im Baumarkt erhältlich sind, werden nicht mitgenommen.
Entsorgung von Laub der städtischen Straßenbäume
Durch einen Beschluss des Frechener Stadtrates steht denjenigen, die das Laub von Straßenbäumen entsorgen, die Möglichkeit der kostenfreien Beseitigung in der Biotonne zur Verfügung; hierzu ist allerdings ein gesonderter Antrag notwendig.
Anträge können in Schriftform an die Abteilung Stadtreinigung im Frechener Rathaus gestellt werden. Für weitere Auskünfte und Beratung stehen die Mitarbeiter der Abteilung gerne zur Verfügung.
Elektroaltgeräte
Elektro- und Elektronikgeräte
Alle Geräte, die durch dieses Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet sind, dürfen nicht mehr über den Restmüll (graue Tonne) entsorgt werden, sondern müssen über das von der Stadt Frechen eingerichtete Sammelsystem an die Hersteller zurückgegeben werden. Die Altgeräte werden in fünf verschiedenen Gerätegruppen gesammelt:
1. Haushaltsgroßgeräte
z. B. Elektroherde, Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler
2. Haushaltskältegeräte
Kühlschränke, Gefriertruhen
3. Informations- und Telekommunikationsgeräte
z. B. Computer, Monitore, Drucker Geräte der Unterhaltungselektronik z. B. Fernseher, Videorecorder, Stereoanlage
4. Gasentladungslampen Neonröhren, Energiesparlampen
5. Haushaltskleingeräte
z. B. Staubsauger, Rasierer, Kaffeemaschine, Wasserkocher
Sie sind als Besitzer dieser Altgeräte verpflichtet, diese über das eingerichtete Sammelsystem abzugeben. Die Abgabe ist immer kostenfrei.
Entsorgungsmöglichkeiten
Alle Elektrogeräte können kostenlos im Rahmen der Samstagsannahme abgegeben werden. Bei Anlieferung von mehr als 20 E-Geräten ist der Anlieferungszeitpunkt vorher abzustimmen.
Großgeräte wie Elektroherde, Spül- und Waschmaschinen, Kühlschränke, Gefriertruhen usw. können Sie zusätzlich wie gewohnt über die Sperrgutkarte anmelden.
Energiesparlampen, Neonröhren, Kleingeräte und Geräte der Unterhaltungselektronik bis 60 cm Kantenlänge können auch zu den jeweiligen Terminen im Rahmen der mobilen Schadstoffsammlung bei einer Sammelstelle der Stadtbetrieb Frechen GmbH abgegeben werden.
Die unsachgemäße Entsorgung von Elektro-Altgeräten gefährdet Mensch und Umwelt!
Elektrogeräte bestehen aus ca. 1000 verschiedenen Substanzen; darunter sind wertvolle Rohstoffe wie Kupfer oder Aluminium, gleichzeitig aber auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber und polybromhaltige Flammschutzmittel. Mit dem Elektrogeräte-Gesetz wird der Einsatz dieser Stoffe in Neugeräten stark eingeschränkt. In einigen Bauteilen jedoch kann heute auf ihre Verwendung noch nicht verzichtet werden. Zudem haben Elektrogeräte eine relativ lange Lebensdauer, so dass die derzeit zurückkommenden Altgeräte häufig noch erhebliche Mengen der Schadstoffe enthalten.
Wenn Sie Altgeräte einer getrennten Sammlung zuführen, entlasten Sie die Umwelt in doppelter Weise: Erstens helfen Sie, Ressourcen zu sparen und zweitens tragen Sie dazu bei, den Schadstoffgehalt im Restmüll deutlich zu verringern. Elektroaltgeräte gehören bisher zu den größten Verursachern der Schadstoffbelastung des Hausmülls mit Blei, Kadmium und Quecksilber.
Beispiele für den Nutzen der getrennten Erfassung: Leuchtstoffröhren benötigen nur wenig Energie und sind sehr langlebig. Sie enthalten jedoch Quecksilber. Deshalb müssen die Altröhren getrennt von anderen Abfällen und unbeschädigt erfasst werden. Auf diese Weise wird vermieden, dass Quecksilberdämpfe in die Umwelt entweichen. Nur durch eine ordnungsgemäße Entsorgung kann das Quecksilber kontrolliert entfernt und das Altröhrenglas verwertet werden.
90 Prozent der heute anfallenden Altkühlschränke enthalten Stoffe, die die Ozonschicht schädigen. Infolgedessen müssen Kühlgeräte in speziellen Anlagen behandelt werden. Bei der Verwertung von Kühlschränken werden die problematischen Stoffe wie Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) abgesaugt und sicher entsorgt. Metalle und Kunststoffe werden recycelt. FCKW-freie Dämmstoffe können z. B. als Ölbindemittel wieder in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden.
Gartenabfälle
Kompostierbare, gebündelte Grünabfälle (Gartenabfälle) werden zu festgesetzten Terminen abgefahren. Die Termine entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender.
Beachten Sie bitte, dass die Länge der Stämme und Äste auf 1 m begrenzt ist und der Durchmesser der Stämme und Äste höchstens 10 cm betragen darf. Außerdem darf jeder Anschlussnehmer maximal 2 cbm Grünschnitt zum festgesetzten Termin bereitstellen.
Kleinere Äste sind gebündelt (z.B. mit Paketschnur, kein Draht, kein Klebeband) zur Abfuhr bereitzustellen.
Ausnahme:
Eigenkompostierer im Sinne der Abfallsatzung
-> Eigenkompostierer müssen den auf Ihrem Grundstück anfallenden Grünschnitt und Bioabfall vollständig selbst verwerten und dürfen keinesfalls die entsprechenden Entsorgungsmöglichkeiten der Stadt Frechen nutzen.
Achtung:
Beim VZEK in Erftstadt-Liblar können keine Grünabfälle, Stämme und Äste mehr angeliefert werden!
Grünschnitt und Gartenabfälle können außerdem samstags von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr bei der Stadtbetrieb Frechen GmbH, Gottlieb-Daimler-Straße 10-12 kostenlos angeliefert werden.
Hecken und Sträucher dürfen vom 1. März bis 30. September nicht geschnitten werden, weil viele Vögel und Tiere in diesen nisten.
Glas
Durch im Stadtgebiet aufgestellte Wertstoffcontainer wird haushaltsnah und farblich sortiert Altglas im Auftrag der "Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH" gesammelt und einer Verwertung zugeführt.
In die Glascontainer gehören z.B.:
- Leere Wein-, Saft- oder Spirituosenflaschen
- Marmeladengläser
- Ketchupflaschen
- Gurken- und sonstige Konservengläser
Verschlüsse müssen nicht von den Gläsern entfernt werden, sondern können mit eingeworfen werden.
Nicht in die Glascontainer gehören:
- Glühbirnen
- Fenster- und Spiegelglas
- Keramik oder Porzellan
- Plexiglas
- PET-Flaschen
- Autoscheiben
- Brillengläser
Einwurfzeiten:
Altglas-Sammelbehälter dürfen nur montags bis samstags in der Zeit von 7.00 - 19.00 Uhr benutzt werden. An Sonn- und Feiertagen besteht ein generelles Benutzungsverbot.
Hinweis: Sollte es trotz regelmäßiger Leerung einmal zu einer Überfüllung eines einzelnen Sammelcontainers kommen, benutzen Sie bitte einen alternativen Standort.
Bitte stellen Sie kein Altglas neben den Containern ab.
Wertstoffcontainer
Wo der für Sie nächste Wertstoffcontainer steht, entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Liste der Altglascontainerstandorte im Stadtgebiet:
Frechen Innenstadt
- An der Synagoge
- Burgstraße, Parkplatz Hallenbad
- Dr.-Tusch-Straße, Parkplatz Marktkauf
- Dürener Straße, Parkplatz Hit
- Elisabethstraße, Parkplatz Netto
- Europaallee, am Selgros
- Franzstraße, Ecke Bahnstraße
- Freiheitsring, Ecke Blindgasse / Allee zum Sportpark
- Friedrichstraße, Gottlieb-Daimler-Straße
- vor Stadtbetrieb, Grüner Weg
- Heinrich-Wolf-Straße, Ecke Stresemannstraße
- Johann-Simon-Straße, am Wendehammer
- Josefstraße, am Stadtsaal
- Kapellenstraße, am Schützenheim
- Kapfenberger Straße, Höhe Haus-Nr. 20
- Lindenstraße, Parkplatz Gymnasium
- Matthiasstraße, Ecke Funkenstraße
- Matthiasstraße, Parkplatz
Stadtteil: Neubuschbell
- Augustinusstraße, Ecke Karl-Loewe-Straße
Stadtteil: Benzelrath / Grube Carl
- Am Hang, Ecke Heidgesweg
- Grefrather Weg
- Rosmarweg, Sportplatz Ortsausgang
- Rosmarstraße, Ecke Alte Landstraße
Stadtteil: Habbelrath
- Antoniusstraße, Kirmesplatz
- Badstraße, Ecke Tiergartenstraße/Sportplatz
- Klosterstraße, Ecke Steinbergstraße
- Klosterstraße, Ecke Wagnerstraße
- Lutherstraße, Ecke Antoniusstraße/Kreisel
- Frechener Straße, an der Mehrzweckhalle
Stadtteil: Grefrath
- Matthias-Werner-StraßeBushaltestelle
- Matthias-Werner-Straße, Am Spielplatz/Schule
Stadtteil: Hücheln / Buschbell
- Am Apostelhof, Friedhof
- Ulrichstraße, an den Häusern 85-89
- Adam-Schall-Straße, Bolzplatz
- Kirchenkamp, Ecke Halfmannstraße, am Kirmesplatz
Stadtteil: Bachem
- An der Fließ, Friedhof
- Burggraben, Parkplatz
- Clarenbergweg, Spielplatz
- Clarenbergweg, am Jugenddorf
- Lindenbuschweg, Sportplatz
- Palantstraße
- Wilhelm-Leuschner-Straße, Spielplatz
Stadtteil: Königsdorf
- Altenheim St. Elisabeth
- Augustinusstraße, vor dem Friedhof
- BAB-Raststätte Nord und Süd
- Bergstraße, Ecke Gustav-Heinmann-Straße
- Freimersdorfer Weg, Friedhof
Gemsenweg, Spielplatz - Hambloch-Mühlen-Straße, Ecke Aachener Straße
- Aachener Straße, Marktplatz
- Aachener Straße, Höhe Hausnr. 550 "Jacques Weindepot"
- Pfeilstraße, an den Tennisplätzen
- Rethelstraße, Ecke Overbeckstraße
- Sebastianusstraße
- Auf dem Rotental, Ecke Mühlenweg
- Römerhofallee (Unterflurcontainer)
Leichtverpackung; Gelbe Tonne / Gelber Sack
In diesen Sammelbehältnissen werden haushaltsnah Verkaufsverpackungen aus Metallen, Kunststoffen und Verbundstoffen, die mit dem „Grünen Punkt" oder vergleichbarer Symbol gekennzeichnet sind, im Auftrag der Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH beim Endverbraucher gesammelt und einer Verwertung zugeführt.
Es stehen drei verschiedene Sammelbehältnisse zur Verfügung. Grundsätzlich können Sie eine gelbe 240-Liter-Abfalltonne nutzen oder wahlweise die „gelben Säcke". Für Mehrfamilienhäuser und auf begründeten Antrag kann auch ein gelber Abfallcontainer mit einem Volumen von 1.100 Litern zur Verfügung gestellt werden. Alle Sammelbehältnisse werden im 14-täglichen Rhythmus abgefahren.
An verschiedenen Ausgabe- und Verkaufsstellen im Stadtgebiet Frechen erhalten Sie kostenlos jeweils eine Rolle gelbe Säcke. Sollten Sie darüber Hinaus gelbe Säcke benötigen, so wenden Sie sich bitte direkt an die Stadtbetrieb Frechen GmbH (SBF).
Sammelbehältnisse mit einem Gefäßvolumen von 240 l oder 1.100 l können jederzeit vom Grundstückseigentümer oder der zuständigen Hausverwaltung unter der Servicenummer des SBF unter Servicetelefon: 0800/ 9217000 angefordert oder abbestellt werden.
Wurde Ihr gelbes Sammelbehältnis nicht geleert oder wurde der gelbe Sack nicht eingesammelt, so wenden Sie sich bitte an ebenfalls direkt an den Stadtbetrieb.
Hinweise zur Trennung gibt Ihnen die Abfallberatung der Stadtbetrieb Frechen GmbH (SBF) unter Tel. 02234 / 92 17 17.
Papier; Blaue Tonne / Papiertonne / Bündelsammlung
Verkaufsverpackungen mit dem „Grünen Punkt" werden auch im Auftrag der Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH gemeinsam mit dem übrigen, beim Endverbraucher anfallenden Altpapier eingesammelt und einer Verwertung zugeführt.
Zur Sammlung stehen drei verschiedene Sammelbehältnisse bzw. Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung. Altpapier kann in Tonnen mit einem Volumen von 120 Litern, 240 Litern oder 1.100 Litern und als Bündel neben der Papiertonne oder auch statt Papiertonne zur Sammlung bereit gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass ein Papierbündel nicht schwerer als 10 kg sein darf. Die Abfuhr erfolgt im 14-täglichen Rhythmus.
Das gehört in die Papiertonne (Beispiele):
- alte Zeitungen und Zeitschriften
- Kartonagen/Wellpappe
- Kataloge und Prospekte
- Papierverpackungen mit dem Grünen Punkt
Restmüll; Restmülltonne/-container
Alle Abfälle, die nicht einer Verwertung zugeführt werden können, sind im Restmüllgefäß zu entsorgen. Hierzu stehen Ihnen Abfalltonnen mit einem Volumen von 80 Litern, 120 Litern und 240 Litern, sowie Abfallcontainer mit einem Volumen von 770 Litern und 1.100 Litern zur Verfügung. Bei der Antragstellung ist auf jeden Fall das vorgeschriebene Mindest-Restmüll-Volumen zu beachten.
Die regelmäßige Leerung der Restmülltonnen erfolgt grundsätzlich alle 2 Wochen. In gesondert gelagerten Ausnahmefällen ist auf Antrag eine Leerung alle 4 Wochen möglich. Die Gefäßabfuhr im 4-Wochenrhythmus ist im Abfallkalender mit einem roten Punkt markiert.
Die Großgefäße/ Container mit 770 l und 1.100 l Volumen werden wahlweise 2-mal oder 1-mal pro Woche oder alle 2 Wochen geleert. Die Abfuhr der 770 l und 1.100 l Gefäße mit 2-mal wöchentlicher Leerung erfolgt montags und donnerstags. Die Containerleerung alle 2 Wochen ist im Abfallkalender mit einem roten Rechteck gekennzeichnet.
Bitte beachten Sie eventuell geänderte Abfuhrtermine bei Feiertagen.
Der Umtausch der Restmülltonne ist nur jeweils zum Quartalsbeginn möglich. Bei Neubezug und begründetem Mehrbedarf an Gefäßvolumen ist die Aufstellung einer (weiteren) Abfalltonne auch zu anderen Terminen möglich.
Sollte bei Veränderung der Personenzahl das Mindest-Restmüll-Volumen nicht ausreichen, so ist diese Veränderung unverzüglich anzumelden.
Bei kurzfristigem Anfall von zusätzlichem Restmüll ist ein Beistellsack zur grauen Restmülltonne gegen Gebühr bei allen Verkaufsstellen erhältlich. Dieser Abfallsack für Restmüll darf lediglich als Beistellsack bei kurzfristigem Anfall von Restmüll zusätzlich zur grauen Restmülltonne genutzt werden. Die Verwendung des Restabfallsackes entbindet nicht von der Aufstellung der nach Maßgabe der Abfallsatzung vorgeschriebenen Restmülltonne.
Abfall ABC: Was wohin?
In der nachfolgenden tabellarischen, nicht abschließenden Auflistung ist eine Reihe von Beispielen und deren Entsorgungsweg aufgeführt. Bei speziellen Fragen wenden Sie sich direkt an die Abfallberatung bei der Stadtbetrieb Frechen GmbH.