Abfallkalender
Abfallbehälteränderungen
Sperrmüllanmeldung
Sperrmüllanmeldung
Informationen zum Thema Sperrmüll erhalten Sie unter nachfolgendem Link
Samstagsannahme
Die Annahme findet auf dem Wertstoffhof an der Gottlieb-Daimler-Straße 10-12 statt. Die Anlieferung ist nur für Frechener Bürger/innen unter Vorlage des Personalausweises oder eines vergleichbaren Dokuments möglich.
Folgende Abfälle können kostenfrei angeliefert werden:
- Grünschnitt (max. 2 m³ / max. 1 m lang, max. 10 cm Durchmesser)
- Papier, Pappe, Kartonage
- Elektrogeräte
- Metallschrott
- Sperrgut (bis 3 m³)
Gegen Gebühr kann Bauschutt bis max. 0,2 m³ angeliefert werden.
Nicht angenommen werden u.a. Restmüll, Tapetenreste, Kleinteile in Säcken oder Kisten, Schadstoffe (Farbe, Lacke).
Aktuelle Hinweise - bitte zuvor informieren!
Wissenswertes
Grundsatz der Abfallentsorgung
Zentraler Bestandteil des Abfallrechts ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Zur Schonung natürlicher Ressourcen ist eine klare Hierarchie festgeschrieben: Abfälle sind zunächst möglichst zu vermeiden, sofern sie nicht vermieden werden können, ist zunächst zu prüfen, ob sie stofflich oder energetisch verwertet werden können. Nur solche Abfälle, die nicht verwertet werden können, sind getrennt zu sammeln und umweltverträglich zu beseitigen. Aus diesem Grundsatz resultiert die getrennte Sammlung von Abfällen aus Haushalten nach ihrer Beschaffenheit unter anderem auch in farblich unterschiedlichen Gefäßen.
Mindest-Restmüllvolumen
Jeder Grundstückseigentümer ist nach den Regelungen der Abfallsatzung verpflichtet ( siehe hierzu § 13 Absatz 2), bei Grundstücken mit privaten Haushaltungen ein Mindest-Restmüll-Gefäßvolumen von 15 Litern pro Person und Woche vorzuhalten. Desweiteren ist jede wesentliche Veränderung der anfallenden Abfälle, ihrer Menge oder der auf dem Grundstück vorhandenen Personenzahl unverzüglich zu melden.
Offen stehende Deckel können ein Hinweis dafür sein, dass der vorhandene Abfallbehälter zu klein ist. Sofern die vorhandenen Abfallbehälter für die Aufnahme des regelmäßig anfallenden Abfalls nicht ausreichen, sind zusätzliche oder größere Abfallbehälter zu beantragen. Wird festgestellt, dass das bereitgestellte Mindestbehältervolumen nicht ausreicht, so hat der Anschlusspflichtige die Aufstellung eines Abfallgefäßes mit dem nächst größeren Behältervolumen seitens der Stadt Frechen zu dulden.
Es besteht seitens der Stadt Frechen keine Verpflichtung, überfüllte, zu schwere oder zu spät bereitgestellte Abfallbehälter zu entleeren; gleiches gilt für fehlbefüllte Behälter (z.B. gelbe Tonne). Die Stadt Frechen ist berechtigt, in solchen Fällen Sonderabfuhren gegen Gebühr anzuordnen. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Volumen des vorhandenen Abfallgefäßes und wird dem Anschlusspflichtigen (in der Regel der Grundstückseigentümer bzw. Vermieter) auferlegt ggf. zuzüglich Verwaltungsgebühren.
Sie können diesen zusätzlichen Aufwand umgehen, indem Sie bei kurzfristigem Anfall von zusätzlichem Restmüll den städtischen Beistellsack zur grauen Restmülltonne nutzen, der gegen Gebühr bei den Verkaufsstellen erhältlich ist.
Umtausch der Restmüll- und Biotonne
Die Möglichkeit des Umtausches der Restmüllbehälter besteht jeweils zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. eines jeden Jahres. Die Änderungswünsche sind bis spätestens zwei Wochen vor Quartalsende bei der Stadt Frechen, Stadtreinigung , schriftlich durch den Grundstückseigentümer oder die entsprechende Hausverwaltung einzureichen. Ein Umtausch jährlich erfolgt kostenlos. Für jeden weiteren Austausch im Kalenderjahr wird zusätzlich eine Gebühr erhoben. Ausgenommen hiervon sind Anträge, die durch erhebliche Änderungen in der Anzahl der Familienmitglieder oder Mieter begründet und nachgewiesen sind.
Eigenkompostierer
Für Eigenkompostierer wird auf Antrag eine Reduzierung auf die gefäßbezogene Abfallbeseitigungsgebühr gewährt. Voraussetzung ist, dass die auf dem Grundstück anfallenden Bio- und Gartenabfälle vollständig, ordnungsgemäß und schadlos kompostiert werden und der Nachweis erbracht wird, dass durch Abfallvermeidung und -verwertung weniger Abfälle anfallen. Von vollständiger Kompostierung ist auszugehen, wenn der Gebührenpflichtige die städtische Bio- und Gartenabfallabfuhr nicht in Anspruch nimmt und je im Haushalt des Antragstellers lebenden Person 25 m² Grab- und Beetfläche ohne Rasenfläche für die Aufbringung von Kompost zur Verfügung stehen.
Abfallberatung
Für den Abfall, den Sie nicht vermeiden können, brauchen wir Ihre Mithilfe, denn Abfälle können nur dann umweltgerecht verwertet werden, wenn sie sortenrein getrennt gesammelt werden. Abfalltrennung ist daher direkter Umweltschutz und spart außerdem noch Geld, denn gegenüber der Variante „Alles in die Restmülltonne" sind bei vollständiger Abfalltrennung Einsparungen in erheblicher Höhe möglich. Für Information und Beratung über die Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen nehmen Sie mit der Abfallberatung der Stadt Frechen bei der SBF GmbH Kontakt auf. Hinweise dazu, wie einzelne Abfälle entsorgt werden sollten, entnehmen Sie bitte dem „Was wohin?"
Satzung & Gebühren
Abfallberatung, Service & Kontakt
Abfallberatung, Service und Kontakt
Stadtbetrieb Frechen GmbH
Abfallberatung
Gottlieb-Daimler-Straße 10-12
50226 Frechen
Telefon 02234 921717
Weitere Informationen und Öffnungszeiten: www.stadtbetrieb-frechen.de (Öffnet in einem neuen Tab)