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Stadt Frechen

Aktuelle Informationen

Hinweis: Der Sachstand zum Starkregenrisikomanagement (SRRM) sowie der Fortschritt der Maßnahmen aus dem Maßnahmenkonzept wurde mit Stand 10.04.2024 aktualisiert.

Konzeptionelle Maßnahmen aus den Begehungen im Sommer 2022

Nach den Begehungen im Sommer 2022 in den Stadtteilen Königsdorf, Neufreimersdorf und Frechen Krankenhausstraße / Blumensiedlung hat das externe Ingenieurbüro im vergangenen Ausschuss für Verkehr, Umwelt und Klima (22.11.2022) das Maßnahmenkonzept in einer Präsentation dargestellt.

Die Präsentation und weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik "Starkregen & Hochwasser". Der nachfolgende Link bringt Sie zur entsprechenden Rubrik.

Wiederaufbauhilfe zur Unwetterkatastrophe

Info der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 13. September 2021

 

Nur wenige Tage nach den Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat für ein Aufbauhilfegesetz 2021 für die betroffenen Regionen der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 in Höhe von 30 Milliarden Euro, können Betroffene in Nordrhein-Westfalen Förderanträge für den Wiederaufbau stellen. Für den Wiederaufbau stehen in Nordrhein-Westfalen Mittel in Höhe von rund 12,3 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds 2021 bereit. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 13. September 2021 die dazugehörende Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht.

Hier erhalten Sie Antworten zu Fragen wie z.B.

  • Grundvoraussetzungen
  • Was für ein Schaden wurde verursacht?
  • Welche Schadenshöhe kann berücksichtigt werden?
  • Wer gehört zum Kreis von möglichen Leistungsempfängerinnen bzw. -empfängern?
  • Gibt es Ausschlussgründe?
  • Was gilt als förderfähig? („Förderfähig bis zur Höhe des entstandenen Schadens“)
  • Was gilt weiterhin noch als förderfähig? („Allgemeine Gegenstände der Leistung“)
  • Was wird im Rahmen der Pauschale für den eigenen Hausrat erstattet/gefördert?

  • Weitere Informationen und Leitfäden zur Antragstellung finden Sie unter:

Anträge von Privathaushalten und Unternehmen der Wohnungswirtschaft können ab dem 17. September 2021 und bis zum 30. Juni 2026 über ein Online-Förderportal gestellt werden.

Die NRW.BANK

Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie die NRW.BANK bei der Finanzierung von Wohneigentum und Mietwohnraum. Darüber hinaus fördert sie Umbauten für eine alten- oder behindertengerechten Wohnung, Maßnahmen zum Einbruchschutz und zur Steigerung der Energieeffizienz.

Wiederaufbau NRW anlässlich von Schäden durch Starkregen und Hochwasser im Juli 2021

Hier erhalten Sie Antworten auf die Fragen

  • Wer wird gefördert?
  • Was wird gefördert?
  • Welche Voraussetzungen gelten?
  • Wie wird gefördert?
  • Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
  • Wie erfolgt die Antragstellung?

Wichtig: Sie müssen den Antrag bis spätestens 30.06.2026 stellen.


Aktuelle Ausschüsse

Hier finden Sie aktuelle Niederschriften, Beratungsunterlagen und Beschlussvorschläge aus diversen Ausschüssen der Stadt Frechen zum Thema Starkregen, Notfallsituationen, …

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • pixabay
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