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Stadt Frechen

Bauordnung

Wenn Sie ein Bauvorhaben planen und Sie wollen noch nicht gleich einen Architekten bemühen, weil Sie erst wissen möchten, ob Ihr Wunsch überhaupt möglich ist, gibt es mehrere Möglichkeiten, dies in Erfahrung zu bringen: Telefonisch, per Mail oder in komplexen Fällen auch persönlich.

Bauordnung

Sie möchten ein Gebäude errichten, es umbauen, erweitern, abbrechen oder anders nutzen, dann sind Sie hier richtig.

Die Sachbearbeitenden der Bauordnung beraten Sie in Fragen des Bauordnungsrechts, bearbeiten Bauvoranfragen und Bauanträge und erteilen Vorbescheide und Baugenehmigungen. Für die Errichtung, den Umbau und die Nutzungsänderung von Gebäuden und baulichen Anlagen sind Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Bebauungspläne und Satzungen zu beachten, für deren Einhaltung die Bauaufsicht zuständig ist.

Gewerbliche Umnutzung

Wenn Sie ein bestehendes Gewerbe (z.B. Gastronomie) umnutzen wollen in eine neue gewerbliche Nutzung (z.B. Ladenlokal), füllen Sie bitte mindestens 2 Wochen vor Nutzungsbeginn den angefügten Bogen aus (Bogen: Mitteilung Nutzungsaufnahme gemäß §62 Abs.2 BauO NW). Diesen schicken Sie dann an die Bauordnung der Stadt Frechen. Analog per Post oder digital an Bauordnung1Stadt-Frechende.

Antrags-Unterlagen

Aufgrund der teilweise bereits digitalen Bearbeitung der Anträge, bitten wir Sie parallel zur Einreichung von Bauantragsunterlagen, diese zusätzlich als pdf-Dokument per E-Mail einzureichen.

Hierfür schicken Sie die Unterlagen bitte an: Bauordnung1Stadt-Frechende

Bauordnungsrechtliche Angelegenheiten

Bei den bauordnungsrechtlichen Angelegenheiten werden Fragen, aber auch Beschwerden unter anderem hinsichtlich von stattfindenden Bautätigkeit, aber auch über bereits bestehenden baulichen Anlagen sowie Anträge auf bauaufsichtliches Einschreiten durch Bürger entgegengenommen, geprüft und beantwortet. In diesem Bereich werden auch ordnungsbehördliche Verfahren in Form von Ordnungsverfügungen und Ordnungswidrigkeitsverfahren in Form von Bußgeldbescheiden bearbeitet.

Rechtsgrundlage
Allgemeines Verwaltungsrecht
öffentliches Baurecht (Bauordnung NRW, Baunutzungsverordnung, Baugesetzbuch)

Ansprechpartner

Tobias Heinisch
Abteilungsleitung
Tanja Fliegner
Sachbearbeitung (Frechen Nord: Königsdorf, Buschbell, Gewerbegebiet, Hücheln und Bauernhöfe)
Tahera Qurbani
Sachbearbeitung (Frechen Süd: Bachem, Innenstadt, Grube Carl, Benzelrath, Habbelrath, Grefrath)
Sven Sander
Technische Prüfung (Frechen Nord: Königsdorf, Buschbell, Gewerbegebiet, Hücheln)
Tobias Sabisch
Technische Prüfung (Frechen Süd: Bachem, Innenstadt, Grube Carl, Benzelrath, Habbelrath, Grefrath)
Gabi Gregori
Sachbearbeitung (Baulasten, Abgeschlossenheitserklärungen, Teilungsgenehmigungen und Akteneinsichten)
Antonia Kreimer
Sachbearbeitung (bauordnungsrechtliche Angelegenheiten)
Denkmalschutz
Sachbearbeitung (Denkmalschutz, Denkmalpflege)

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Pixabay
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