Bauordnung
Sie möchten ein Gebäude errichten, es umbauen, erweitern, abbrechen oder anders nutzen, dann sind Sie hier richtig.
Die Sachbearbeitenden der Bauordnung beraten Sie in Fragen des Bauordnungsrechts, bearbeiten Bauvoranfragen und Bauanträge und erteilen Vorbescheide und Baugenehmigungen. Für die Errichtung, den Umbau und die Nutzungsänderung von Gebäuden und baulichen Anlagen sind Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Bebauungspläne und Satzungen zu beachten, für deren Einhaltung die Bauaufsicht zuständig ist.
Gewerbliche Umnutzung
Wenn Sie ein bestehendes Gewerbe (z.B. Gastronomie) umnutzen wollen in eine neue gewerbliche Nutzung (z.B. Ladenlokal), füllen Sie bitte mindestens 2 Wochen vor Nutzungsbeginn den angefügten Bogen aus (Bogen: Mitteilung Nutzungsaufnahme gemäß §62 Abs.2 BauO NW). Diesen schicken Sie dann an die Bauordnung der Stadt Frechen. Analog per Post oder digital an Bauordnung1Stadt-Frechende.
Mitteilung Nutzungsaufnahme gemäß § 62 Abs. 2 BauO NW
Antrags-Unterlagen
Aufgrund der teilweise bereits digitalen Bearbeitung der Anträge, bitten wir Sie parallel zur Einreichung von Bauantragsunterlagen, diese zusätzlich als pdf-Dokument per E-Mail einzureichen.
Hierfür schicken Sie die Unterlagen bitte an: Bauordnung1Stadt-Frechende
Formulare
Weitere Informationen zur Stadtplanung
Bauberatung
Ist mein Vorhaben baugenehmigungspflichtig?
FAQs Verfahrensfreie Vorhaben
Teilungsgenehmigung § 7 BauO NRW
Vorbescheid § 77 BauO NRW
Bauordnungsrechtliche Angelegenheiten
Bei den bauordnungsrechtlichen Angelegenheiten werden Fragen, aber auch Beschwerden unter anderem hinsichtlich von stattfindenden Bautätigkeit, aber auch über bereits bestehenden baulichen Anlagen sowie Anträge auf bauaufsichtliches Einschreiten durch Bürger entgegengenommen, geprüft und beantwortet. In diesem Bereich werden auch ordnungsbehördliche Verfahren in Form von Ordnungsverfügungen und Ordnungswidrigkeitsverfahren in Form von Bußgeldbescheiden bearbeitet.
Rechtsgrundlage
Allgemeines Verwaltungsrecht
öffentliches Baurecht (Bauordnung NRW, Baunutzungsverordnung, Baugesetzbuch)