Ergänzungsfächer Unterrichtszeiten
Link zu den aktuellen Theorie-Uhrzeiten ab Januar 2024
Unterrichtszeiten der Ergänzungsfächer 2024 als Pdf
Die Ergänzungsfächer sind fester Bestandteil der Ausbildung in der Musikschule. Sie können nicht durch Teilnahme an außerschulischen Einrichtungen ersetzt werden. Im Ergänzungsfach sollen dem Leistungsstand des Schülers bzw. der Schülerin entsprechende Kurse besucht werden, die das gemeinsame Musizieren stufenweise aufbauen. Bei der Zuweisung sind Gutachten der Dozierenden und der Fachbereichsleitung neben den Neigungen des Schülers bzw. der Schülerin von Bedeutung. Die Teilnahme wird jeweils für ein Schuljahr festgelegt.
Es besteht ein System von Vor- und Hauptorchester in möglichst vielen Bereichen.
Ergänzungsfachpflicht:
Für Hauptfachschülerinnen und -schüler besteht eine Ergänzungsfachpflicht. Eine Ausnahme bilden der frühinstrumentale Hauptfachunterricht (Schülerinnen und Schüler bis 8 Jahre) und das Instrumentenkarussell. Hier ist die Teilnahme am Ergänzungsfach (musikalische Grundausbildung) freiwillig. Für erwachsene Teilnehmende am Musikschulunterricht ist das Ergänzungsfach ebenfalls freiwillig. Es können beliebig viele Ergänzungsfächer belegt werden. Ergänzungsfächer können auch einzeln belegt werden. In diesem Fall wird eine Nebenfachgebühr fällig.
Im Theoriekurs muss ein standardisierter Test absolviert werden, um den Kurs abzuschließen. Die Theoriepflicht ist auf ein Jahr begrenzt. Das zweite Jahr Theorie ist freiwillig. Alternativ kann der Schüler bzw. die Schülerin bei entsprechendem Können nach dem Grundkurs Theorie die Vororchester und Spielkreise belegen.
Die Ergänzungsfächer sind fester Bestandteil der Ausbildung in der Musikschule.