Gleichstellung
…..heißt es in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes und die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens sagt in § 5:
„Die Verwirklichung des Verfassungsgebotes der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Gemeinden."
Seit der Novellierung der Kommunalverfassung NRW im Oktober 1994 sind alle Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner sowie alle Kreise verpflichtet, hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.
Die Stadt Frechen hat bereits 1987 die erste hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte bestellt. Seit Juli 2009 bin ich mit dieser Aufgabe betraut.
Die Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten sind im §4 der Hauptsatzung der Stadt Frechen aufgeführt.
Dienstliche Stellung, interne Aufgaben und Schwerpunkte:
Die Gleichstellungsbeauftragte ist fachlich direkt der Bürgermeisterin als "Sondergesetzliche Fachstelle" zugeordnet. Innerhalb der Stadtverwaltung kommt ihr eine Querschnittsaufgabe zu. Die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist eine Managementaufgabe auf der Führungsebene der Verwaltung zur Schaffung und zum Ausbau geschlechtergerechter Strukturen.
Auf meiner Agenda stehen unter anderem:
- die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- die verstärkte Partizipation von Frauen in Führungspositionen
- der Ausbau und die Förderung von alternativen,familienfreundlichen Arbeitszeit- und Arbeitsplatzmodellen (Teilzeit/Telearbeit..)
- der Ausbau und die Förderung eines spezifischen Fortbildungskonzeptes
- die Beseitigung struktureller Diskriminierungen