Details
Dokumente
Führungszeugnis, Belegart 0, zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt
Gewerbezentralregisterauskunft, Belegart 9, zu beantragen beim zuständigen Ordnungsamt oder Einwohnermeldeamt (je nach Stadt verschieden)
Auskunft in Steuersachen des zuständigen Wohnsitz-Finanzamtes
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Steueramtes bzw. der zuständigen Stadtkasse der Wohnsitzgemeinde
Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichtes und Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsportals für den Zeitraum ab dem 01.01.2013 (§ 882b ZPO nach Änderung des Zwangsvollstreckungsrechts ab 01.01.2013), erhältlich im Internet auf der Seite des Vollstreckungsportals.
Auszug aus dem Insolvenzverzeichnis des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichtes
Mittelnachweis (Hierbei handelt es sich um einen Nachweis der erforderlichen Mittel und Sicherheiten für die ersten sechs Monate des Gewerbebetriebes, wie zum Beispiel Bankbürgschaft oder Finanzierungszusage einer Bank. Hierfür wird ebenfalls eine Aufstellung der Personal-, Miet-, Einrichtungs-, Ausstattungs- und Versicherungskosten benötigt)
Nachweis einer ausreichenden Versicherung (Gemäß § 8 der Pfandleiherverordnung hat der Pfandleiher das Pfand mindestens zum doppelten Betrag des Darlehens gegen Feuerschäden, Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahl sowie angemessen gegen Beraubung zu versichern)
Personalausweis oder Nationalpass
Ausländische Staatangehörige, mit Ausnahme der EU-Angehörigen, benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt. Bei einer vergleichbaren unselbständigen Tätigkeit als Geschäftsführer/in einer juristischen Person, oder als Stellvertreter/in einer natürlichen Person gilt dasselbe
Aktueller Handelsregisterauszug Diesen müssen Unternehmen vorlegen, die im Handelsregister eingetragen sind
Führungszeugnis, Belegart 0, zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt
Gewerbezentralregisterauskunft, Belegart 9, zu beantragen beim zuständigen Ordnungsamt oder Einwohnermeldeamt (je nach Stadt verschieden)
Auskunft in Steuersachen des zuständigen Wohnsitz-Finanzamtes
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Steueramtes bzw. der zuständigen Stadtkasse der Wohnsitzgemeinde
Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichtes (für in Frechen Wohnende erhältlich beim Amtsgericht Brühl, Balthasar-Neumann-Platz 3, 50321 Brühl) und Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsportals für den Zeitraum ab dem 01.01.2013 (§ 882b ZPO nach Änderung des Zwangsvollstreckungsrechts ab 01.01.2013), erhältlich im Internet auf der Seite des Vollstreckungsportals. Den Link dorthin finden Sie unter dem Reiter Downloads/Links
Auszug aus dem Insolvenzverzeichnis des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichtes (für in Frechen Wohnende erhältlich beim Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln-Sülz)
Mittelnachweis (Hierbei handelt es sich um einen Nachweis der erforderlichen Mittel und Sicherheiten für die ersten sechs Monate des Gewerbebetriebes, wie zum Beispiel Bankbürgschaft oder Finanzierungszusage einer Bank. Hierfür wird ebenfalls eine Aufstellung der Personal-, Miet-, Einrichtungs-, Ausstattungs- und Versicherungskosten benötigt)
Nachweis einer ausreichenden Versicherung (Gemäß § 8 der Pfandleiherverordnung hat der Pfandleiher das Pfand mindestens zum doppelten Betrag des Darlehens gegen Feuerschäden, Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahl sowie angemessen gegen Beraubung zu versichern)
Personalausweis oder Nationalpass
Ausländische Staatangehörige, mit Ausnahme der EU-Angehörigen, benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt. Bei einer vergleichbaren unselbständigen Tätigkeit als Geschäftsführer/in einer juristischen Person, oder als Stellvertreter/in einer natürlichen Person gilt dasselbe
Aktueller Handelsregisterauszug Diesen müssen Unternehmen vorlegen, die im Handelsregister eingetragen sind
Rechtsgrundlage
§ 34 der Gewerbeordnung (GewO) (Pfandleihgewerbe)
Anschrift und Erreichbarkeit
Ort
Ordnung und Verkehr
Gewerbe Pfandleihgewerbe
Rathaus Stadt Frechen
Johann-Schmitz-Platz 1-3
50226 Frechen
Barrierefreier Zugang
WC
Zentraler Omnibusbahnhof
Buslinien SB 91, 145, 910, 931, 957, 960, 964, 965, 976, 977, 980
Straßenbahnlinie 7
Haltestelle Rathaus
Zeiten
Persönliche Vorsprachen sind bis auf weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Montag |
08.30 - 12.30 Uhr |
Dienstag |
08.30 - 12.30 Uhr |
Mittwoch |
08.30 - 12.30 Uhr |
Donnerstag |
08.30 - 12.30 u. 14.00 – 18.00 Uhr |
Freitag |
08.30 - 12.30 Uhr |
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Funktion | Telefon | |
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Peggy Cremer | Sachbearbeitung | 02234 5011677 |