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Stadt Frechen

Gewerbezentralregisterauszug Beantragung

Beschreibung

Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist - vereinfacht gesagt - ein “gewerberechtliches Führungszeugnis“.

Er kann von Einzelpersonen oder juristischen Personen beantragt werden. Die Auskunft enthält alle Informationen, die im Bundeszentralregister über den Antragsteller gespeichert sind.

Zentralregisterauszüge können persönlich beim Ordnungsamt der Stadt Frechen beantragt werden. Die Anträge werden anschließend an das Bundeszentralregister weitergeleitet.                          Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister sind auch online über das Online-Portal des Bundesjustizamtes möglich. Das Online-Portal zur Beantragung von Gewerbezentralregisterauskünften ist über die Website des BJJ zu erreichen: www.bundesjustizamt.de

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