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Stadt Frechen

Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Kulturarbeit in der Stadt Frechen - Antragsschluss: 10. März 2023

Zur Förderung des kulturellen Lebens in der Stadt Frechen werden im Rahmen der im Haushaltsplan veranschlagten Mittel auf Antrag Zuschüsse nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Kulturarbeit in der Stadt Frechen gewährt.

Kultur- und brauchtumstragenden Vereinen in Frechen, die bislang keine Fördermittel beantragt haben, können sich auf der Internetseite der Stadt Frechen unter  www.stadt-frechen.de/kulturfoerderung (Öffnet in einem neuen Tab) über die Richtlinien zu Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Kulturarbeit in der Stadt Frechen informieren. Bei Fragen rund um die Kulturförderung steht die Mitarbeiterin der Kulturabteilung der Stadt Frechen, Sabine Weber unter Telefon 02234 / 501-1352 oder per E-Mail an  sabine.weberstadt-frechende beratend zur Seite.

Ab diesem Jahr stehen auf der Seite der „Kulturförderung“ neue Onlineformulare für die Beantragung von Zuschüssen zum Download bereit. Dies gilt auch für die Förderung von Einzelprojekten.

Anträge können somit erstmals komplett digital gestellt werden. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, die Anträge in Papierform einzureichen.

Zielgruppen der Fördermittel können sein: Frechener kulturelle Vereine, Gruppierungen, Initiativen und Einzelpersonen. 

Ziel der Kulturförderung ist es, bürgerschaftliches Engagement zu fördern und zu unterstützen, die Kulturarbeit in der öffentlichen Wahrnehmung zu stärken, ein angemessenes Kulturangebot zu verwirklichen und Tradition und Brauchtum zu erhalten.

Wer in diesem Jahr ein Einzelprojekt plant, das eventuell förderungswürdig ist, kann gerne Kontakt mit der Kulturabteilung aufnehmen. Für eine umfassende Beratung nehmen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne die Zeit.

Der Stadtsaal genießt als kultureller Veranstaltungsraum in der Öffentlichkeit eine besondere Bedeutung. Auf die Fördergrundsätze zur Bezuschussung von Veranstaltungen von ortsansässigen Vereinen und Institutionen wird im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gesondert hingewiesen.

Gefördert werden Veranstaltungen im Saal, Foyer oder Clubraum des Stadtsaales, die von Frechener Vereinen, die dem Stadtsportverband angehören oder als kulturtragend anerkannt sind, von Trägern der Jugend- und Sozialhilfe, die in Frechen aktiv sind, oder von Schulen und Parteien, die in Frechen ansässig sind, durchgeführt werden.

Grundsätzlich wird für jede Institution pro Jahr eine eintägige Veranstaltung im Saal und eine eintägige Veranstaltung im Foyer oder Clubraum im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gefördert. 

Der Kulturausschuss der Stadt Frechen wird in seiner Sitzung am 30. Mai 2023 über die Bereitstellung der Zuschussmittel aus dem Kulturetat 2023 beraten. Aus diesem Grunde wird gebeten, die Anträge bis spätestens zum 10. März 2023 bei der Kulturabteilung der Stadt Frechen einzureichen.

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